Neben der Digitalisierung ist insbesondere die Gewinnung von neuem Personal eine der aktuellen, großen Herausforderungen für die Justiz. Gerade im Land Hessen, insbesondere im Wirtschafts-und Finanzstandort Frankfurt am Main, bieten sich viele interessante Arbeitsmöglichkeiten für Juristinnen und Juristen. Die hessische Justiz geht daher innovative Wege, um sich in diesem Wettbewerb als attraktiver Arbeitgeber zu platzieren.

Durch das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat wurde die „AssessorBrücke“ entwickelt, mit der seit Anfang 2023 angehende Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Möglichkeit erhalten, die Zeit nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen bis zur Ernennung ins Richterverhältnis auf Probe zu überbrücken. So werden die Volljuristinnen und -juristen für die Dauer ihres Bewerbungsverfahrens bereits mit einem befristeten Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Land Hessen eingestellt, welcher dann automatisch mit der Ernennung als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt endet. Die Bewerberinnen und Bewerber sind so bereits während ihres Bewerbungsverfahrens in der hessischen Justiz tätig und unterstützen ihre zukünftigen Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei ihrer täglichen Arbeit. Sie sammeln damit zugleich Berufserfahrung für die spätere Tätigkeit bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft und lernen die hessische Justiz als Arbeitgeber aus nächster Nähe kennen. Die „AssessorBrücke“ erfreut sich enormer Beliebtheit. Nach nur gut zweijährigem Bestehen des Modells konnte im März dieses Jahres bereits der 100. Brückenassessor beim Land eingestellt werden. 

„Die im letzten Jahr durchgeführte Evaluation der ‚AssessorBrücke‘ hat bereits gezeigt, was auch die hohen Einstellungszahlen belegen: Die ‚AssessorBrücke‘ wird gleichermaßen von den Assessorinnen und Assessoren sowie Dienststellen als absolut gewinnbringend bewertet. So gelingt ein sanfter, aber auch effektiver Berufseinstieg unserer juristischen Nachwuchskräfte“, erklärt Justizstaatssekretärin Tanja Eichner.

Neben der „AssessorBrücke“ gibt es in der hessischen Justiz weitere attraktive Maßnahmen, um gut qualifizierte Nachwuchskräfte für die Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 und im Haushalt 2025 speziellfür die Staatsanwaltschaften zu gewinnen:

· eine Besoldung für Berufseinsteiger im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich, die im Ländervergleich in der Spitzengruppe liegt,

· ein Mentoring-Programm bei den Gerichten sowie die sog. Gegenzeichnung bei den Staatsanwaltschaften, bei der ein Vorgesetzter in den ersten Monaten in der Staatsanwaltschaft die Entwürfe checkt,

· spezielle Fortbildungen für Berufseinsteiger,

· demnächst ein Starter-Guide mit wichtigen fachlichen wie organisatorischen Informationen zum Start in das Berufsleben,

· zukünftig Inter- und Supervisionsformate, von denen insbesondere Nachwuchskräfte profitieren,

· speziell für Referendare die Möglichkeit über das Projekt Justizassistenz als wissenschaftliche Assistenzkraft bei einem Gericht oder bei einer Staatsanwaltschaft tätig zu werden und damit frühzeitig vertiefte Einblicke in die tägliche Justizpraxis zu erhalten.

Tanja Eichner sagt: „Im 1. Jahr wurde die ‚AssessorBrücke‘ zunächst noch als Pilotprojekt in der hessischen Justiz erprobt. Es zeigte sich aber schnell, dass dieser Pilot ein echtes Erfolgsmodell ist, welches mittlerweile fest in Hessen etabliert ist und bei Nachwuchskräften großen Zuspruch erfährt. Es ist mir daher eine große Freude, dass wir nach nur rund zwei Jahre bereits mehr als 100 Brückenassessorinnen und Brückenassessoren einstellen konnten. Dank der ‚AssessorBrücke‘ und weiteren attraktiven Maßnahmen konnten wir zahlreiche neue Kolleginnen und Kollegen für die hessische Justiz gewinnen. Diesen Weg werden wir weiter beschreiten und so dazu beitragen, dass der Rechtsstaat aktuellen wie zukünftigenHerausforderungen gewachsen bleibt.“

HMdJ, 18.03.2025

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