Der Brandenburgische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung den unter Federführung des Justizministeriums erarbeiteten Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Schiedsstellen- und Gütestellengesetz verabschiedet.

Mit dem Gesetz werden die bislang in drei verschiedenen Landesgesetzen – dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz, dem Schiedsstellengesetz und dem Brandenburgischen Gütestellengesetz – enthaltenen Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt. Zugleich werden die Bestimmungen zur außergerichtlich Streitbeilegung vereinfacht und modernisiert, wie etwa durch die Erweiterung digitaler Möglichkeiten zur Antragstellung oder vereinfachte Vertretungsmöglichkeiten beim Ausfall einer Schiedsperson. Darüber hinaus wird zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger die Haftpflichtversicherungssumme von anerkannten Gütestellen erhöht. Auch werden die zuletzt vor mehr als 20 Jahren geänderten Kosten- und Vergütungsregelungen modernisiert. Das Gesetz tritt noch in diesem Monat in Kraft.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die außergerichtliche Streitbeilegung ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung und Wahrung des Rechtsfriedens in unserer Gesellschaft. Das neue Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz führt zu einer wesentlichen Vereinfachung und Entbürokratisierung der Verfahren, was die Akzeptanz und Attraktivität der außergerichtlichen Streitbeilegung weiter erhöht. Zugleich wird mit dem Gesetz auch im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung der Weg der Digitalisierung der Justiz konsequent fortgesetzt.“

Hintergrund:

Im Land Brandenburg spielen Schieds- und Güteverfahren eine wichtige und oft in Anspruch genommene Rolle bei der Beilegung von Konflikten. Mit über 250 Schiedsstellen in den Kommunen verfügt das Land über ein flächendeckendes Angebot für die außergerichtliche Konfliktbereinigung. Eine große Anzahl ehrenamtlich tätiger Schiedspersonen schlichten Konflikte, die sich vor allem im sozialen Nahbereich, etwa zwischen Nachbarn, abspielen. Mit ihrer hohen Vergleichsquote tragen die Schiedsstellen wesentlich zum friedlichen Miteinander in der Gesellschaft und zur Entlastung der Gerichte und der Justiz insgesamt bei.

Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen können in allen Angelegenheiten angerufen werden, in denen ein Konflikt durch eine außergerichtliche Einigung der Streitparteien beigelegt werden kann. Auch in Angelegenheiten der freiwilligen Streitbeilegung, in denen ein außergerichtlicher Einigungsversuch gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, schlichten Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen Konflikte. Können sich beide Streitparteien auf eine gemeinsame Lösung ihres Konflikts verständigen, ist der vor einer Schiedsstelle oder anerkannten Gütestelle darüber geschlossene Vergleich wie ein gerichtliches Urteil vollstreckbar. Die Initiative zur Anrufung einer Schiedsstelle oder anerkannten Gütestelle muss dabei von einer Partei ausgehen.

Informationen über Schiedsstellen sind bei den Gemeinden und Amtsgerichten erhältlich. Auf den Internetseiten der Amtsgerichte werden die im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk eingerichteten Schiedsstellen regelmäßig veröffentlicht. Eine Liste der im Land Brandenburg anerkannten Gütestellen ist auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter dem Link www.ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/service/aussergerichtliche-streitbeilegung/ eingestellt.

Quelle: Ministerium der Justiz Brandenburg, Pressemitteilung vom 15. Dezember 2022

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