Mit dem KI-Projekt „KAI“ (Königs Wusterhausen Artificial Intelligence) macht die Brandenburger Justiz einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Ziel des Projektes ist es, Massenverfahren effizienter abzuwickeln und die Justiz nachhaltig zu entlasten. In Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, dem Landgericht Cottbus und dem Zentralen IT-Dienstleister der Justiz (ZenIT) sowie externen Dienstleistern ist das Projekt inzwischen weit vorangetrieben. Mit einem spezialisierten Softwareunternehmen ist bereits ein Vertrag zur Entwicklung und Bereitstellung der KI-Anwendung „KAI“ geschlossen worden.
„KAI“ soll wiederkehrende Fragestellungen analysieren, juristische Argumente extrahieren und strukturierte Entscheidungshilfen liefern. Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Königs Wusterhausen wirken aktiv an der Entwicklung mit, um die Benutzerfreundlichkeit und den praktischen Nutzen sicherzustellen. Ein zentraler Meilenstein ist die datenschutzkonforme Anonymisierung tausender Gerichtsurteile, deren Abschluss bis Jahresende geplant ist. Eine erste Arbeitsversion von „KAI“ wird für das 1. Quartal 2025 erwartet.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Mit ,KAI‘ setzen wir ein Zeichen für eine moderne und leistungsstarke Justiz. Dieses innovative KI-Projekt wird nicht nur Arbeitsprozesse beschleunigen, sondern auch die Qualität der rechtlichen Entscheidungsfindung steigern. Es zeigt, wie wir mit digitalen Herausforderungen umgehen: proaktiv, lösungsorientiert und stets mit dem Fokus auf die Stärkung des Rechtsstaates. ,KAI‘ ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie technologischer Fortschritt die Justiz effizienter machen kann.“
Erste Tests haben gezeigt, dass „KAI“ das Potenzial hat, die Justizarbeit insgesamt signifikant zu erleichtern. Insbesondere in Massenverfahren wie bei Fluggastrechten kann die Technologie durch präzise Analysen und strukturierte Gegenüberstellungen von Argumenten überzeugen. Die bisherigen Kosten des Projekts belaufen sich auf rund 140.000.- Euro. Perspektivisch können durch den Einsatz von KI Effizienzsteigerungen erzielt werden, die weit über den Bereich der Fluggastrechte hinausgehen. Die Integration von „KAI“ in bestehende IT-Strukturen wird dabei eng mit dem ZenIT und externen Partnern abgestimmt.
Hintergrund:
Die Justiz sieht sich zunehmend mit massenhaft auf gleichen oder ähnlich gelagerten Sachverhalten basierenden Verfahren konfrontiert, in denen von spezialisierten Prozessbevollmächtigten umfangreiche, inhaltlich aber lediglich auf Textbausteinen basierende Schriftsätze eingereicht werden. Beispielhaft dafür sind die Verfahren, die bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen im Bereich der Fluggastrechte anfallen. Die Entwicklung einer eigenen KI-Lösung zur Bearbeitung solcher Massenverfahren bietet die Möglichkeit, das Anforderungsprofil an die KI unmittelbar mit den Endnutzern – den Richterinnen und Richtern – abzustimmen und bedarfsgerechte Lösungen für den konkreten Einsatz bei den unterschiedlichen Arbeitsschritten bis hin zur Gestaltung der Benutzeroberfläche zu erarbeiten. Eine wesentliche Vorarbeit für den Einsatz ist die Anonymisierung und der Export tausender Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts und der Berufungsinstanz, um der KI ausreichend Trainingsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus beobachtet das Ministerium der Justiz kontinuierlich vielversprechende KI-Projekte anderer Bundesländer. Ein intensiver Austausch und die gemeinsame Erarbeitung von Themen und Möglichkeiten des Einsatzes von KI in der Justiz findet mit den anderen Bundesländern über eine Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz statt, in der auch Brandenburg vertreten ist.
MJ Brandenburg, 04.12.2024