Für die Ausbildungsjahrgänge im allgemeinen Vollzugsdienst (aVD) wird der sogenannte Anwärtersonderzuschlag nach erneuter Verlängerung bis zum Jahr 2026 weitergezahlt. Anwärterinnen und Anwärter für den aVD erhalten damit während ihrer Ausbildung auch weiterhin über 2.000,- Euro monatlich.
Dazu erklärt Justizministern Susanne Hoffmann: „Im Justizvollzug ist der Personalbedarf unter anderem wegen erheblicher Altersabgänge anhaltend hoch. Ich freue mich, dass Brandenburg mit seiner erhöhten Ausbildungsvergütung im Justizvollzug im Vergleich zu anderen Bundesländern konkurrenzfähig bleibt. In diesem Jahr finden erstmalig drei Lehrgänge für die Ausbildung im aVD statt. Deshalb sind wir noch stärker auf qualifizierte Bewerber angewiesen.“
Zum Hintergrund:
Im Justizvollzug sind unter anderem Anwärterinnen und Anwärter willkommen, die bereits über einen anderweitigen beruflichen Hintergrund verfügen, also ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Tätigkeit im Justizvollzug einbringen können. Oftmals bestehen bereits private finanzielle Verpflichtungen, weshalb die Rahmenbedingungen stimmen müssen, um dieser Bewerbergruppe einen Anreiz für den Wechsel in den Justizvollzugsdienst zu bieten.
Seit dem 1. März 2018 erhalten Anwärterinnen und Anwärter für den allgemeinen Justizvollzugsdienst einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50% auf die bisherigen Bezüge. Die Bruttobezüge belaufen sich derzeit auf 2.052,56 Euro monatlich. Damit liegt Brandenburg weiterhin auf Augenhöhe mit angrenzenden Bundesländern. Das Eingangsamt ist mit der Besoldungsstufe A 8 im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern bereits höher besoldet.
Quelle: Justizministerium Brandenburg, Pressemitteilung vom 24. April 2023