Zum 1. Januar 2023 treten in der Brandenburger Justiz zwei Strukturreformen in Kraft.
Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke vom 8. Juni 2021 wird die Zahl der Arbeitsgerichtsbezirke von bislang sechs auf vier mit Standorten in Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) – mit einer Außenkammer in Eberswalde – und Cottbus reduziert. Um die Präsenz der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fläche und deren gute Erreichbarkeit für die Bürger zu sichern und auszubauen, werden zukünftig an den Arbeitsgerichten Brandenburg an der Havel, Neuruppin und Cottbus Gerichtstage eingeführt. Das bedeutet, dass diese Gerichte ihre Verhandlungen an bestimmten Tagen nicht an dem eigentlichen Gerichtssitz abhalten, sondern stattdessen „zu den Bürgern kommen“. Die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel werden in Potsdam und Luckenwalde stattfinden, die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Neuruppin in Perleberg und die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Cottbus in Senftenberg. Zudem werden für Rechtssuchende in Potsdam und Senftenberg Rechtsantragsstellen in örtlichen Gerichtsgebäuden eingerichtet.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Mit der Reform sichern wir die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg. Aufgrund der seit Jahren rückläufigen Fallzahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit war die Arbeitsfähigkeit mehrerer Standorte, bei denen zum Teil ein Bedarf von weniger als zwei Berufsrichtern bestand, insbesondere mit Blick auf Krankheits- oder Vertretungsfälle langfristig nicht mehr aufrechtzuerhalten. Dem begegnen wir durch die Konzentration auf vier Standorte mit im Wesentlichen gleichen Kapazitäten und vergleichbarem Geschäftsanfall. Zugleich stärken wir mit der Einführung der Gerichtstage die Bürgernähe der Justiz.“
Weiterhin wird das Amtsgericht Eisenhüttenstadt zum 1. Januar 2023 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) umgewandelt. Hintergrund ist, dass die Verfahrenseingänge und damit einhergehend der Personalbedarf bei dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt seit dem Jahr 2004 erheblich zurückgegangen waren. Eine hinreichende Flexibilität und Spezialisierung zur Bewältigung des gesamten Aufgabenspektrums eines Amtsgerichts waren damit nicht mehr gewährleistet. Das Gesetz wurde am 30. Juni 2022 verkündet.
Quelle: Justizministerium Brandenburg, Pressemitteilung vom 23. Dezember 2022