Trikot-Raub, Schlägereien, Hooligan-Aufmärsche: 353 Verfahren hat die Staatsanwaltschaft München I vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 wegen Straftaten bei Fußballspielen in der Allianz-Arena (75.000 Plätze), im Grünwalder Stadion (12.500 Plätze) und im Alpenbauer Sportpark (15.000 Plätze) geführt. Bei Geisterspielen ab März 2020 und wechselnden Zuschauer-Obergrenzen war 2020/2021 naturgemäß deutlich weniger los. In diesem Zeitraum hat die Staatsanwaltschaft München I 81 (2020) bzw. 84 Verfahren (2021) geführt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die ganz große Mehrheit der Fans ist friedlich. Die schwarzen Schafe im Stadion haben unsere Fußball-Staatsanwälte aber im Blick.“ Bei der Staatsanwaltschaft München I sind sechs Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für Straftaten im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen in München im Einsatz. Außerhalb von Großveranstaltungen sind die Strafverfolger in anderen Bereichen tätig.

 

Justizminister Eisenreich: „Typische Straftaten im Fußballstadion sind tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, (gefährliche) Körperverletzungen (z. B. Schlägereien oder Becherwürfe), Beleidigungen, das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole z. B. auf Fahnen oder Hausfriedensbruch beim Verstoß gegen Stadionverbote bzw. durch sog. Flitzer.“ In der Allianz Arena sowie bei Spielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko ist mindestens einer der Staatsanwälte im Stadion. Der Stadion-Staatsanwalt kann vor Ort beispielsweise Blutentnahmen oder vorläufige Festnahmen anordnen.

 

Im Stadionbereich der Allianz-Arena gibt es zahlreiche Kameras mit Detail-Auslösung. Die Videoaufnahmen liefern den Strafverfolgern wichtige Hinweise und Beweismittel. In der Gefangenensammelzelle im Untergrund der Allianz-Arena stehen vier Großraumzellen zur Verfügung. Eisenreich: „Seit Anfang August rollt der Ball nach der Sommerpause wieder in der Bundesliga. Nach den Erfahrungen unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte halten sich nur einzelne Fans nicht an die Regeln. Mir ist wichtig, dass die Zuschauer in München Spiele gefahrlos genießen können.“

 

Der Minister: „Gewalttäter und Hooligans sind in unseren Stadien unerwünscht. Wer Straftaten im und um das Stadion herum begeht, muss wissen: Unser Stadion-Staatsanwalt ist vor Ort und zeigt Straftätern die rote Karte. Ich wünsche allen Zuschauern begeisternde Fußballspiele.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 13. September 2022

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