Gemeinsam gegen Judenhass: Auf Einladung des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, kommen ab Montag (8. Mai) die Antisemitismusbeauftragten der Länderjustiz und die Ansprechpartner Antisemitismus der Justiz in Deutschland zwei Tage bei der Generalstaatsanwaltschaft München zusammen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, der bei der Tagung ein Grußwort sprechen wird: „Die Zahl antisemitischer Straftaten in Bayern, Deutschland und Europa steigt. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich die Antisemitismusbeauftragten der Länder stärker vernetzen. In Deutschland darf es keinen Platz für Judenhass geben. Die Justiz führt den Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus entschlossen und konsequent.“

In die Veranstaltung ist auch der Zentralrat der Juden in Deutschland eingebunden. Der Präsident Dr. Josef Schuster wird ein Grußwort sprechen. Dr. Josef Schuster: „Ein starker Rechtsstaat ist neben Bildung und Dialog eine entscheidende Säule im Kampf gegen Antisemitismus. Die Herausforderung unserer Justiz ist es, Antisemitismus als solchen überhaupt zu erkennen. Dabei helfen erkennbar die Antisemitismusbeauftragen der Justiz. Ihr Wirken in die Strafverfolgungsbehörden hinein, aber auch in die Zivilgesellschaft und die jüdische Gemeinschaft baut darüber hinaus Vertrauen auf und hilft bei der gesamtgesellschaftlichen Vernetzung im Kampf gegen Antisemitismus.“ Zudem ist mit der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, ein Gespräch im Gemeindezentrum am Münchner Jakobsplatz geplant. Eisenreich: „Judenfeindliche Tatmotivationen sind in der Praxis nicht immer leicht zu erkennen. Daher haben die drei Antisemitismus-Beauftragten der bayerischen Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt, damit antisemitische Straftaten leichter identifiziert werden können. Anhaltspunkte für ein antisemitisches Tatmotiv sind z. B. Codes oder Jahrestage, die für Neonazis von Bedeutung sind.“

Die Antisemitismusbeauftragten der Justiz werden ihre länderspezifischen Projekte und Themen vorstellen – von den aktuellen strafrechtlichen Aspekten der Documenta 2022 über Online-Gaming als neue Herausforderung für die Extremismusprävention bei Minderjährigen bis zum Erbe jüdischer Juristen im Kampf gegen den aktuellen Antisemitismus.

Die bayerische Justiz stellt u. a. ihr Online-Meldeverfahren gegen antisemitische Hate Speech vor – ein Kooperationsprojekt mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern), das 2021 zum Schutz von Jüdinnen und Juden eingerichtet wurde. 

Im Kampf gegen Antisemitismus arbeitet die Justiz eng mit der Polizei zusammen. Der neue Beauftragte der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus, stellt sich bei der Tagung vor.

Eisenreich: „Judenhass gibt es an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern. Es ist unsere Aufgabe, diesen zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Dafür wünsche ich allen in München ab Montag versammelten Antisemitismusbeauftragten weiterhin viel Erfolg.“ 

Hintergrund:

Die bayerische Justiz geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische Straftaten vor – und hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen.

  • 2018 wurden drei Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner Antisemitismus etabliert. Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz daneben einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten. Eisenreich: „Mit Oberstaatsanwalt Andreas Franck geben wir der bayerischen Justiz im Kampf gegen Judenhass ein Gesicht. Er ist hauptamtlich für Verfahren wegen antisemitischer Straftaten mit besonderer Bedeutung bayernweit zuständig.“
  • Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2022 dafür eingesetzt, die Strukturen und die Vernetzung der Länderjustiz im Kampf gegen Antisemitismus weiter zu verstärken. Zum Schutz des jüdischen Lebens in Deutschland sollen die Länder prüfen, Antisemitismus-Beauftragte bei den (General-)Staatsanwaltschaften oder vergleichbare Strukturen zu etablieren.
  • Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter vom bayerischen Justizminister bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschat München zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet.
  • Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei bereits bestehenden Antisemitismus-Beauftragten der bayerischen Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem auch international beachteten Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z.B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
  • Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
  • Von Seiten der Justiz wurde gemeinsam mit der Bayerischen Polizei eine Informationskarte für Geschädigte von Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus erstellt, welche bayernweit, insbesondere an jüdische Haushalte verteilt wurde. Durch diese sollen insbesondere Geschädigte von antisemitischen Straftaten zur Anzeigenerstattung ermutigt werden. Zudem sollen Hilfsangebote unterbreitet werden.
  • Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Eine judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmal genannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).

Quelle: bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom

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