Das Jahr 2022 hat die bayerische Justiz vom G7-Gipfel über die Corona-Schutzmaßnahmen bis zur Digitalisierung der Justiz vor große Aufgaben gestellt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Auf die bayerische Justiz ist Verlass. Das hat sie in diesem Jahr wieder unter Beweis gestellt. Der Rechtsstaat hat auch in Pandemiezeiten funktioniert. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat wichtige Initiativen in zentralen Themenbereichen wie dem Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, Kampf gegen Hass und Hetze und Cybercrime sowie der Digitalisierung vorangebracht.“
Justizministerkonferenz 2022 unter dem Vorsitz Bayerns
Zum Jahresbeginn hat Bayern nach 16 Jahren wieder den Vorsitz der Justizministerkonferenz übernommen. Als Vorsitzender der 93. Justizministerkonferenz setzte sich Justizminister Eisenreich mit der Unterstützung aller Bundesländer konsequent für eine Verlängerung desPakts für den Rechtsstaat und einen neuen Digitalpakt ein. Eisenreich: „Die Ampel hat beide Vorhaben im Koalitionsvertrag angekündigt – aber bislang nichts davon umgesetzt. Was der Bundesjustizminister uns in den zähen Verhandlungen angeboten hat, ist enttäuschend. Der Bund bürdet den Ländern immer neue Aufgaben auf, will sich aber nicht angemessen an den Kosten beteiligen.“ Bei der Justizministerkonferenz wurde der Bundesjustizminister auf Antrag Bayerns, Hamburgs und Baden-Württembergs erneut einstimmig zum Handeln aufgefordert. Die Länder stehen eng zusammen und werden sich 2023 weiter für eine Verlängerung des Pakts für den Rechtsstaat und die Schaffung eines Digitalpakts einsetzen. Auf Initiative von Staatsminister Eisenreich wird es im Frühjahr 2023 einen Digitalgipfel des Bundes und der Länder geben.
Beim Treffen der Justizministerinnen und -minister im Frühjahr in Hohenschwangau und im Herbst 2022 in Berlin haben insgesamt 18 bayerische Vorschläge eine Mehrheit gefunden, u. a.:
· Strafbarkeit von Fürsorge- und Aufsichtspersonen in Kirchen, Vereinen und anderen Institutionen bei groben Pflichtverletzungen in Fällen von Kindesmissbrauch und Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch.
· Schutz-Offensive für Frauen: Bayern hat gemeinsam mit Niedersachsen umfangreiche Reformvorschläge für die Straftatbestände zum Menschenhandel, zur Zwangsprostitution und Zwangsarbeit vorgelegt.
· Hass und Hetze im Internet: Die Konferenz hat den Bundesjustizminister aufgefordert,strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen Plattformbetreiber zu prüfen, die von strafbaren Inhalten Kenntnis haben und diese nicht zeitnah löschen.
· Besserer Schutz des Gesundheitssystems vor Betrug und Korruption durch den bundesweiten Aufbau spezialisierter Ermittlungseinheiten wie der bereits bestehenden bayerischen „Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und eine bundesweite Dunkelfeldstudie.
· Vorsorge-Vorstoß: Alle Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) sollen im Zentralen Vorsorgeregister digital gespeichert werden können, wenn der Aussteller dies wünscht.
Alle Initiativen sind abrufbar unterwww.justiz.bayern.de/ministerium/justizministerkonferenz/beschluesse/.
Einsatz für den Schutz der Kinder vor (sexueller) Gewalt
· Verfolgungsdruck erhöht: Anfang des Jahres 2022 koordinierte das „Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet“ (ZKI) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gemeinsam mit dem Bayerischen Landeskriminalamt die „Operation Weckruf“. Beim Aktionstag gegen Kinderpornografie wurden bayernweit 50 Objekte durchsucht. Durch das ZKI können Bayerns Strafverfolger insbesondere Betreiber und Nutzer von Darknet-Plattformen ermitteln. Eisenreich: „Auch außerhalb des Darknets sind unsere Ermittler erfolgreich. Allein in diesem Jahr leitete das ZKI bis zum 2. Dezember insgesamt mehr als 4.700 Verfahren neu ein.“
· Neues Deep-Tech-Tool: Die bayerische Justiz entwickelt gemeinsam mit Spitzenforschern aus den Niederlanden den „Dark Web Monitor“ – eine Art Suchmaschine für das Darknet. Im Juni 2022 stiegen auch Wiener Blockchain-Spezialisten in das Projekt ein. Mit demAnalyse-Tool GraphicSense können die Ermittler jetzt besser der Spur des Geldes folgen, wenn z. B. für Kinderpornografie mit Bitcoins bezahlt wird.
· Auch Prävention ist ein zentraler Bestandteil des bayerischen Schutzkonzepts für Kinder. Das Projekt „Kein-Täter-werden-Bayern“ richtet sich in Bamberg, München und Regensburg an Personen mit pädophilen Neigungen und unterstützt sie mit Therapieangeboten.
· Mit Initiativen auf der Justizministerkonferenz und einer Bundesratsinitiative setzt sich Bayern weiter mit Nachdruck für eine zeitlich befristete verpflichtende Speicherung von IP-Adressen zur Ermittlung schwerer Straftaten ein. Spielräume dafür hat der EuGH in seinem Urteil vom 20. September 2022 ausdrücklich zugelassen. Eisenreich: „Der Schutz der Kinder hat höchste Priorität. Verkehrsdatenspeicherung kann Taten aufklären und gegebenenfalls sogar noch laufenden Missbrauch stoppen. Es ist völlig unverständlich, dass Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA zum Teil nicht weiterverfolgt werden können, nur weil in Deutschland keine IP-Adressen gespeichert sind.“
· Bayernweites Kinderschutz-Netzwerk: Seit Jahresbeginn hat Justizminister Eisenreich angesichts steigender Herausforderungen in familiengerichtlichen Verfahren zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen Kompetenzpartner Kinderschutz (KPK) in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken eingesetzt. Eisenreich: „Beim Kinderschutz müssen alle an einem Strang ziehen: Jugendämter und Justiz, aber auch die Polizei, die Ärzteschaft und Erziehungsberatungsstellen. Mit den KPKs setzen wir auf Spezialisierung und Vernetzung.“
Kampf gegen Hass und Hetze und Antisemitismus
Die bayerische Justiz geht mit einem Maßnahmenbündel gegen Hasskriminalität in der digitalen Welt vor. Bereits zum 1. Januar 2020 bestellte Justizminister Eisenreich Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten zentral für die bayerische Justiz und richtete in der Folge drei Online-Meldeverfahren mit verschiedenen Kooperationspartnern ein. In diesem Jahr kamen zwei Meldeverfahren hinzu. Links und Informationen zu allen Angeboten der Staatsregierung rund um das Thema Hate Speech stehen unter www.bayern-gegen-hass.de zur Verfügung.
· Neues Online-Meldeverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger: Im Juli 2022 startete das Staatsministerium der Justiz gemeinsam mit dem Sozial- und Innenministerium eine Kooperation mit der baden-württembergischen Meldestelle „REspect!“. Unter www.meldestelle-respect.de kann jeder Hate Speech einfach online anzeigen. Betroffene können sich auch beraten lassen. Die Kooperation mit der Meldestelle ist sehr erfolgreich. Bis Ende Oktober 2022 gingen mindestens 934 Meldungen mit Bezug zu Bayern ein.
· Neues Meldeverfahren für queerfeindliche Hate Speech: Im Oktober dieses Jahres folgte eine weitere Kooperation mit der Münchner Fachstelle „Strong!“. Sie bietet Unterstützung, Information und Beratung für alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und queeren Menschen, wenn sie Opfer von Hate Speech im Netz werden. Betroffene von queerfeindlicher Hate Speech erreichen das Meldeverfahren über www.strong-community.de.
· Erste obergerichtliche Entscheidung in einem Corona-Holocaust-Vergleichsfall: Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz spielte in diesem Jahr eine entscheidende Rolle bei der strafrechtlichen Verfolgung von volksverhetzenden Holocaust-Vergleichen, bei denen – etwa durch Abbildungen von Judensternsymbolen mit der Aufschrift „Ungeimpft“ – staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit dem Holocaust gleichgesetzt werden. Er wirkte erfolgreich auf eine einheitliche Linie der 22 bayerischen Staatsanwaltschaften hin. Bayerns Gerichte haben eine Vielzahl von Verurteilungen wegen Volksverhetzung ausgesprochen. Eisenreich: „Zuletzt hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine Verurteilung bestätigt – bayernweit, aber wohl auch bundesweit, die erste obergerichtliche Entscheidung in einem solchen Fall.“
Bekämpfung von Cybercrime
· Mehr Personal und neue Taskforce für die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“: Das Team der Spezialstaatsanwälte, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt sind, wurde von 18 auf 20 vergrößert.
· Beschleunigte Verfahren durch Spezialwissen: Auch bei den Gerichten setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Besonders komplexe Verfahren z. B. im Bereich Cybercrime werden seit 1. Oktober bayernweit bei einer Cyberstrafkammer am Landgericht Bamberg gebündelt.
Digitaloffensive der bayerischen Justiz
· Gerichte digital: Bis 2026 muss die elektronische Akte deutschlandweit eingeführt sein. In Bayern arbeiten bereits seit Ende 2022 die drei Oberlandesgerichte und alle 22 bayerischen Landgerichte mit der E-Akte in Zivilsachen. Bis heute (Stichtag: 12. Dezember 2022) wurden bereits 144.000 Verfahren rein elektronisch geführt.
· Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Hinterlegungsrecht: Mit einer Änderung des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes wurden die rechtlichen Grundlagen für ein elektronisch geführtes Hinterlegungsverfahren geschaffen.
· Start-up-Gründung: Auf Initiative von Justizminister Eisenreich hat die bayerische Justiz gemeinsam mit der UnternehmerTUM in diesem Jahr das „Legal Tech Colab“ ins Leben gerufen – ein Förderprogramm für Start-ups im Legal-Tech-Bereich. Minister Eisenreich: „Legal Tech erfährt aktuell einen starken Auftrieb. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und ein führender Legal Tech Hub werden.“
· Bayern ermöglicht Online-Klage: Klagen oder Strafanzeigen über das Smartphone bei den Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften einreichen – das können alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern seit Anfang Februar über das Bürgerkonto (Bayern ID). Ein Service, den Bayern als erstes Bundesland eingerichtet hat.
· Bayern setzt sich für Vereine ein: Während der Pandemie konnten Vereine ihre Mitgliederversammlungen auch digital abhalten, ohne dafür die Satzung ändern zu müssen. Eisenreich: „Bayern hat sich erfolgreich mit einer Bundesratsinitiative dafür eingesetzt, dass diese Möglichkeit dauerhaft im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird.“
Vorsorge und Betreuung
· Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft – dabei wurden viele Vorschläge aus Bayern aufgegriffen. Das Staatsministerium der Justiz setzt rechtzeitig die Verbesserungen im Landesrecht um, u. a. einen Qualitäts-TÜV für die Aus- und Fortbildung der Berufsbetreuer, und führt Modellprojekte für die Erprobung des neuen Instruments der erweiterten Unterstützung durch, das dazu dienen soll, die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden. Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Das ist unser Ziel.“
· Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung: Die Bayerische Justiz und der Verlag C. H. BECK haben die Informationsbroschüren für Bürgerinnen und Bürger neu aufgelegt. Die Broschüren enthalten rechtssichere Formulare, mit denen jeder seine Vorsorgedokumente selbst erstellen kann (kostenlos abrufbar unter:https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren). Eisenreich: „Mit unseren Broschüren erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Weg zur selbstbestimmten Vorsorge.“ Gemeinsam mit dem BMJ und der Bundesnotarkammer arbeitet Bayern daran, dass die Vorsorgedokumente künftig auch digital im Zentralen Vorsorgeregister erfasst werden können.
Reformen für Resozialisierung und Haftvermeidung
· Ausweitung der Telekommunikation: Gefangene in den 36 Justizvollzugsanstalten könnten seit November dieses Jahres unter erleichterten Voraussetzungen mit ihren Familien telefonieren. Eisenreich: „Neben dem Schutz der Allgemeinheit ist die Resozialisierung der Gefangenen oberstes Ziel im bayerischen Justizvollzug. Telefonate können helfen, soziale Bindungen aufrechtzuerhalten und damit Rückfälle zu verhindern.“
· Projekt gegen Radikalisierung wird verlängert. Das Projekt „ReStart – Freiheit beginnt im Kopf“ zur Islamismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention mit dem renommierten Psychologen Ahmad Mansour hat sich nach Abschluss einer Studie als Erfolgsmodell erwiesen. Eisenreich: „Wir wollen den Gefangenen eine Perspektive nach der Haft geben, die frei von Gewalt ist. Deshalb habe ich in diesem Jahr entschieden, das Projekt auf weitere Anstalten auszuweiten.“
· Hausbesuche durch Gerichtshilfe: Bayern will Ersatzfreiheitsstrafen möglichst vermeiden. Deshalb startete Justizminister Eisenreich in diesem Jahr das Projekt„Aufsuchende Sozialarbeit“ bei der Staatsanwaltschaft München I. Dabei nimmt die Gerichtshilfe bei drohender Haftstrafe im Vorfeld persönlichen Kontakt mit dem Verurteilten auf, berät zu Tilgungsmöglichkeiten und stellt Kontakt zu den Vermittlungsstellen der bestehenden Haftvermeidungsprogramme her.
Die bayerische Justiz setzt sich für Mieter ein
· Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse: Am 1. Januar ist in Bayern die neue Mieterschutzverordnung in Kraft getreten. Die Mietpreisbremse gilt nun in 203 bayerischen Städten und Gemeinden. Zudem hat die Staatsregierung die Anwendung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert.
· Maßnahmen gegen Mietwucher: Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat im Februar 2022 erneut beschlossen, Mietwucher besser zu bekämpfen und den Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro zu erhöhen. Eisenreich: „Schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz. Offensichtlich nimmt der Bundesjustizminister die Sorgen der Mieter nicht ernst. Sonst hätte er unsere Initiative umgesetzt.“
· Rechtssichere Mietspiegel schaffen: Mit diesem Ziel hat Bayern in diesem Sommer entschieden, dass die Mietspiegel weiterhin von den Gemeinden erstellt werden. Diese kennen den lokalen Wohnungsmarkt am besten.
· Bestandsschutz für günstige Mieten bei Umzug in kleinere Wohnungen: Der Wohnraummangel ist groß, zugleich wünschen sich vor allem ältere Mieterinnen und Mieter häufig den Umzug in eine kleinere, bedarfsgerechte Wohnung. Viele haben noch günstige Altverträge und können sich die aktuellen teuren Mieten, die sie bei einem neuen Mietvertrag zahlen müssten, schlicht nicht leisten. Auf Initiative Bayerns hat sich die Herbstkonferenz der Justizminister dafür ausgesprochen, diese sogenannten stillen Wohnraumreserven durch gezielte Maßnahmen besser zu nutzen.
· Mietspiegel auch bei hoher Inflation sachgerecht anpassen: Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat im Dezember den Bund aufgefordert, eine Möglichkeit zu schaffen, damit die Gemeinden bei einer Anpassung ihrer Mietspiegel nach zwei Jahren nicht den stark gestiegenen Verbraucherpreisindex zugrunde legen müssen, sondern auch einen viel niedrigeren Mietpreisindex wählen können.
Stellenausbau
Personelle Verstärkung: Bayerns Gerichte und Staatsanwaltschaften sind sehr leistungsfähig. Doch die Aufgaben und damit auch die Herausforderungen der etwa 3.400 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wachsen. In diesem Jahr wurden Justiz und Justizvollzug sowie der IT-Betrieb der Justiz nach Beschluss der Staatsregierung um weitere 120 Stellen in verschiedenen Funktionsbereichen verstärkt. Weitere 150 neue Stellen für die bayerische Justiz sind im Regierungsentwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2023 vorgesehen.
Justizminister Eisenreich: „2022 hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großartigen Einsatz herzlich bedanken.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 30. Dezember 2022