Die Generalstaatsanwaltschaft München hat heute (8. Februar) eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) geschlossen. Inhalt ist eine neue – deutschlandweit einmalige – Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Straftaten beim Spielbetrieb und in dessen Umfeld. Dazu gehören herabwürdigende oder diskriminierende Äußerungen oder Handlungen gegen Menschen in Bezug auf Hautfarbe, Religion, Nationalität, ethnische Herkunft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder eine Behinderung. Schirmherr ist der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die große Mehrheit der Spieler und Fans ist friedlich. In der Saison 2022/23 waren laut DFB-Lagebild Amateurfußball aber auch einige schwarze Schafe bei den insgesamt 185.281 digital erfassten Spielen unterwegs. Es wurden 315 Gewaltvorfälle und 196 Diskriminierungen in Bayern gemeldet. 87 Spiele mussten abgebrochen werden. In Fällen antisemitischer, rassistischer oder sonst menschenfeindlicher Straftaten muss der Rechtsstaat besonders genau hinschauen und konsequent vorgehen.
Der Generalstaatsanwalt in München Reinhard Röttle: „Minderheiten in unserer Rechtsgemeinschaft bedürfen des besonderen Schutzes aller staatlichen Organe. Bei diskriminierenden Straftaten im Rahmen eines Fußballspiels darf die Last einer Strafanzeige nicht beim Geschädigten liegen. Die geschlossene Vereinbarung nimmt den Opfern diese Verantwortung ab.“
Der Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes Dr. Christoph Kern: „Unsere Sportplätze sind kein rechtsfreier Raum. Wer sich bei uns menschenverachtend benimmt, hat keinen Platz in unserer Fußballfamilie. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir im Rahmen unserer neuen Kooperation jetzt auf direktem Wege die Justiz einschalten.“
Leider kommt es bei Fußballspielen auch zu Straftaten wie beispielsweise rassistischen und antisemitischen Äußerungen oder sonstigen Diskriminierungen. Dazu gehören auch rechtsextremistische Vorfälle, wie z. B. das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole wie Hakenkreuze auf Fahnen.
Welche Fälle werden von der Kooperation umfasst?
Laut Vereinbarung werden besonders schwere Fälle von Unsportlichkeit erfasst, insbesondere erhebliche Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung.
Wie funktioniert die Kooperation?
Im Rahmen des Spielberichts teilen in der Regel die Schiedsrichter die Vorfälle dem BFV mit. Eintragungen können alle am Spiel Beteiligten veranlassen. Auch direkte Meldungen an die BFV-Sportgerichte sind möglich. Der für den rechtlichen Bereich zuständige Vizepräsident Reinhold Baier leitet sie nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft München (bzw. dem dort angesiedelten Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz) weiter. Je nach Schwere des Falles verbleiben sie bei der Generalstaatsanwaltschaft oder werden an die Staatsanwaltschaften vor Ort abgegeben.
Minister Eisenreich: „Bayern nimmt mit dieser Kooperation bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Mir ist wichtig, dass sich Fußballer und Fans bei den Spielen sicher fühlen. Die neue Kooperation leistet einen wichtigen Beitrag für das Sicherheitsgefühl der Menschen auf dem Fußballplatz.“
(c) StMJ, 08.02.2024