Der Bamberger Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler hat gestern (20. Februar) eine Kooperationsvereinbarung mit den Behörden des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums (Cyber-AZ) unterzeichnet. Nach erfolgreicher Pilotphase wird die Beteiligung der in Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) als Vertreterin der Länderstaatsanwaltschaften am Cyber-AZ gemeinsam mit Kollegen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime aus Nordrhein-Westfalen damit auf eine dauerhafte Grundlage gestellt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Justiz vernetzt sich weiter im Kampf gegen Cybercrime. Ziel ist ein besserer Schutz von Unternehmen und Bürgern vor Angriffen aus dem Internet. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Länderstaatsanwaltschaften auch über die ZCB im Cyber-AZ vertreten sind. Dort können wir uns noch stärker mit den daran beteiligten Behörden des Bundes vernetzen, einen reibungslosen Informationsfluss sichern und die Ermittlungen noch effektiver gestalten.“
Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler: „Eine nachhaltige Gefahrenabwehr im Cyberraum und eine wirksame Strafverfolgung gehören zusammen. Wir nehmen die Mittlerrolle zwischen den Behörden des Cyber-AZ und den Staatsanwaltschaften der Länder deshalb gerne an. Die Übertragung dieser Aufgabe ist ein weiterer Beleg für den hohen Stellenwert der ZCB beim Kampf gegen Cybercrime.“
Das Cyber-AZ ist eine von acht deutschen Sicherheitsbehörden gegründete Kooperationsplattform. Aufgabe des Cyber-AZ ist es unter anderem, ein aktuelles Cyber-Sicherheitslagebild zu erstellen.
Derzeit ist die Bedrohung im Cyberraum laut Lagebild 2023 des BSI so hoch wie nie zuvor. Die Attacken betreffen zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen sowie staatliche Institutionen und Kommunen. Eisenreich: „Angriffe auf Stadtwerke, Landratsämter oder Krankenhäuser nehmen zu. Allein zwischen Juni 2022 und Juni 2023 wurden laut BSI jeden Monat durchschnittlich zwei Ransomware-Angriffe auf Kommunalverwaltungen oder kommunale Betriebe bekannt. Eine Viertelmillion neue Schadprogramm-Varianten wurden im gleichen Zeitraum im Schnitt täglich gefunden. Es ist Aufgabe des Staates, sich für bestmögliche Sicherheit in einer digitalen Welt einzusetzen.“
Die Kooperationsvereinbarung gilt gemäß Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 1./2. Juni 2022 (TOP II.8) zunächst bis Ende 2025.
(c) StMJ, 21.02.2024