Die Regeleinführung der E-Akte an den bayerischen Gerichten in Nachlasssachen hat gestern (7. Oktober) begonnen. Bis zum 20. Oktober 2025 soll die Regeleinführung der E-Akte in Nachlasssachen an allen 73 bayerischen Amtsgerichten abgeschlossen sein.
Bis heute wurden über 1.250.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“
Die elektronische Aktenführung in Nachlasssachen wurde zunächst bei den Amtsgerichten Fürth und Kitzingen pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung wurde nun mit der Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesem Bereich begonnen. Über die Pilotbehörden hinaus wird die E-Akte in Nachlasssachen in einem ersten Schritt bei 35 Amtsgerichten eingeführt. Im Herbst 2025 erhalten dann die übrigen 36 Amtsgerichte die E-Akte in Nachlasssachen. Am 20. Oktober 2025 werden alle bayerischen Amtsgerichte auf die elektronische Akte in Nachlasssachen umgestellt sein.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die bayerischen Amtsgerichte führen die E-Akte im Regelbetrieb inNachlasssachen ein. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten.“
Seit dem 18. Dezember 2023 arbeiten sämtliche bayerischen Gerichte – das Bayerische Oberste Landesgericht, die Oberlandesgerichte, die Landgerichte und Amtsgerichte – in Zivil- und Familiensachen mit der E-Akte. In der ersten Jahreshälfte dieses Jahres kamen Betreuungs-, Grundbuch-, Immobiliarvollstreckungs- und Insolvenzsachen hinzu. Jetzt wird die elektronische Akte auch an allen Amtsgerichten für Nachlasssachen im Regelbetrieb eingeführt. Im weiteren Verlauf dieses Jahres soll zudem im Strafbereich der Regelbetrieb beginnen.
Eisenreich bedankte sich bei den Präsidentinnen und Präsidenten sowie Direktorinnen und Direktoren der bayerischen Gerichte: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“
(c) StMJ, 08.10.2024