Die Regeleinführung der E-Akte an den bayerischen Gerichten in Insolvenzsachen hat gestern (17. Juni) begonnen. Bis zum 15. Juli soll die Regeleinführung der E-Akte in Insolvenzsachen an allen bayerischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeschlossen sein.

Bis heute wurden über 750.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“

Die elektronische Aktenführung in Insolvenzsachen wurde zunächst beim Amtsgericht Ingolstadt pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung wurde nun mit der Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesem Bereich begonnen. Am 15. Juli 2024 werden alle bayerischen Amtsgerichte auf die elektronische Akte in Insolvenzsachen umgestellt sein.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die bayerischen Amtsgerichte führen die E-Akte im Regelbetrieb in Insolvenzsachen ein. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten.“

Seit dem 18. Dezember 2023 arbeiten sämtliche bayerischen Gerichte – das Bayerische Oberste Landesgericht, die Oberlandesgerichte, die Landgerichte und Amtsgerichte – in Zivil- und Familiensachen mit der E-Akte. In der ersten Jahreshälfte dieses Jahres kamen Betreuungs- und Immobiliarvollstreckungssachen hinzu. Jetzt wird die elektronische Akte auch an allen Amtsgerichten für Insolvenzsachen im Regelbetrieb eingeführt. Im Herbst dieses Jahres soll zudem in Nachlasssachen und im Strafbereich der Regelbetrieb beginnen.

Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2023 wurden über 12,5 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 151 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Allein im Jahr 2023 gab es rund 13.000 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/ die jeweilige Richterin.“

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden.“ Beim dritten Digitalgipfel von Bund und Ländern, der im Vorfeld der Justizministerkonferenz im Herbst 2023 stattfand, haben Bund und Länder auf bayerische Initiative beschlossen, eine von Bund und Ländern gemeinsam besetzte Reformkommission einzusetzen. Die Reformkommission wird unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Richterschaft, der Anwaltschaft, der Wissenschaft, der Verbraucher, der Wirtschaft und des Legal Tech Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft erarbeiten. Und auch bei der Erleichterung grenzüberschreitender Verhandlungen hat Bayern Erfolg gehabt. Auf bayerische Initiative geht die Forderung der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 nach einer umfassenden Rechtsgrundlage für Videoverhandlungen auf europäischer Ebene zurück, die durch eine EU-Verordnung im Dezember 2023 umgesetzt wurde. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“

Eisenreich bedankte sich bei den Präsidentinnen und Präsidenten sowie Direktorinnen und Direktoren der bayerischen Gerichte: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“

(c) StMJ, 18.06.2024

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