
Im Rahmen eines Besuchs bei den Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim am heutigen Montag (31. März 2025) konnte sich die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL vom Fortschritt der Einführung der elektronischen Strafakte (eStrafakte) überzeugen. Im Falle eines strafrechtlich relevanten Verhaltens legt die Polizei eine elektronische Ermittlungsakte an. Diese wird komplett digital geführt und über eine dafür entwickelte „Datenautobahn“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft führt die Akte als elektronische Strafakte der Justiz weiter. Als solche gelangt sie zu den Gerichten und in den dortigen Instanzenzug.
Mit eStrafakte lässt sich Masse an Verfahren effizient bearbeiten
„Mit den Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim haben wir bewusst große Staatsanwaltschaften zur weiteren Erprobung der eStrafakte ausgesucht. Mit großem Engagement haben beide Behörden sich der Aufgabe gestellt und zahlreiche Verbesserungen der Software und der Prozesse angestoßen und umgesetzt. Das Pilotprojekt in der Kurpfalz zeigt: Mit der eStrafakte kann auch eine große Masse an Verfahren effizient bearbeitet werden.“, erklärte Ministerin Gentges.
Seit dem Start der Pilotierung der eStrafakte bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 6. März 2024 wurden bis heute rund 29.000 Ermittlungsverfahren elektronisch geführt. In Mannheim waren es im Zeitraum vom 17. April 2024 bis heute rund 40.000 Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus wurde die Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen in 2.200 Verfahren im Jahr 2024 von den Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim erfolgreich elektronisch durchgeführt. Darüber hinaus beteiligen sich beide Behörden mit großem Einsatz an der Erprobung der elektronischen Bußgeldakte. Heute befindet sich die eStrafakte bei beiden Behörden mit Erfolg im Regelbetrieb.
Pilotprojekt zum Scannen von Akten in Mannheim
Eine nicht unerhebliche Anzahl an – nicht von der Landespolizei geführten – Ermittlungsverfahren werden den Staatsanwaltschaften aber auch noch heute in Papierform übersandt. Hintergrund ist, dass die Einführung der elektronischen Akten in Bund und Ländern nicht vollständig parallel verläuft. In einem für die Justiz bundesweit bislang einmaligen Pilotprojekt werden die bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingehenden Papierakten deshalb mit Hilfe einer speziellen Scansoftware automatisch erkannt, einem Dokumententyp zugeordnet und als elektronische Akte angelegt. „Mit innovativen Ideen ist es uns gelungen, auch Papiereingänge in die eStrafakte einzupflegen und so die Arbeitsabläufe effizienter und schneller zu gestalten. Inzwischen werden in Mannheim sogar bestehende größere Verfahren der Wirtschaftskriminalität nachdigitalisiert. Die Rückmeldung aus Mannheim bestärkt uns darin, das strukturierte Scannen von Ermittlungsakten auf andere Staatsanwaltschaften auszuweiten.“, so Ministerin Gentges weiter.
KI-Unterstützung für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte
Die Einführung und Nutzung der eAkte in der Justiz wird flankiert durch die Pilotierung und den Einsatz moderner Assistenzsysteme, in welchen teilweise auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Für allgemeine Fragen zur Anwendung der Software werden sich die Nutzer an einen derzeit in der Pilotierung befindlichen KI-Chatbot wenden können, der seine Informationen aus dem Wissensportal der Justiz bezieht. Damit werden die IT-Ansprechpartner und der IT-Support entlastet. „Die Justiz Baden-Württemberg ist in Deutschland Vorreiter bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Hier gibt es zahlreiche Anwendungsbereiche. Nicht ohne Grund erstellt Baden-Württemberg federführend die KI-Strategie für die deutsche Justiz.“, erklärte Ministerin Gentges abschließend.
Weitere Informationen
Mit der Einführung der elektronischen Akte in der baden-württembergischen Justiz hat das Ministerium der Justiz und für Migration 2016 begonnen. Derzeit arbeiten über 8.400 Beschäftigte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften mit digitalisierten Akten. Das eJustice-Programm der Justiz in Baden-Württemberg sieht die flächendeckende Einführung der elektronischen Akten in allen Verfahrensbereichen bis spätestens 31. Dezember 2025 vor. Ziel ist es insbesondere, die eStrafakte gemeinsam mit der Polizei in Baden-Württemberg flächendeckend bis Ende des Jahres einzuführen.
Die eStrafakte wurde zuerst bei der Staatsanwaltschaft Ulm pilotiert. Im März bzw. April 2024 wurde die Erprobung auf die Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim ausgeweitet. Bei diesen Pilotbehörden befindet sich die eStrafakte nun im Regelbetrieb; Ende Januar 2025 folgte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Mitte März die Staatsanwaltschaft Mosbach. Aktuell wird die Regeleinführung der eStrafakte bei den Staatsanwaltschaften Heilbronn, Ellwangen, Hechingen und Ravensburg vorbereitet.
JM Baden-Württemberg, 31.03.2025