Mecklenburg-Vorpommern hat einen neuen Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe. Der Stralsunder Rechtsanwalt Marc Quintana Schmidt hat das Ehrenamt von der früheren Amtsgerichtsdirektorin Ulrike Kollwitz übernommen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankte Ulrike Kollwitz für zweieinhalb Jahre hohes Engagement für Opfer von Straftaten. „Sie hat sich in ihrem wohlverdienten Ruhestand verdient gemacht für die Stärkung des Opferschutzes in unserem Land. Sie half, die psychosoziale Prozessbegleitung weiter bekannt zu machen. Sie war eine Lotsin, die dank ihrer guten Vernetzung mit den Opferhilfestrukturen Menschen gezielt an die Stelle lotsen konnte, an der sie die Hilfe bekamen, die sie brauchten. Oftmals war sie aber nur einfach eine gute Zuhörerin. Ich wünsche ihr alles Gute und vor allem Gesundheit“, so Ministerin Bernhardt. Die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz, hat auf eigenen Wunsch das Ehrenamt abgegeben.
„Mich freut es sehr, dass es einen nahtlosen Übergang bei der Besetzung des Ehrenamtes geschafft. Ich danke Marc Quintana Schmidt, dass er sich sofort bereit erklärt hat, die Nachfolge von Ulrike Kollwitz anzutreten. Wie seine Vorgängerin kommt auch er aus Vorpommern. Neu ist, dass mit Marc Quintana Schmidt ein aktiver Rechtsanwalt das Amt übernimmt. Die Belange der Opfer von Straftaten sind ihm ein Herzensanliegen. Ich bin mir sicher, dass auch er ein engagierter Lotse für Menschen, die Hilfe suchen, sein wird. Neben dem Opferhilfebüro im Haus der Justiz in Rostock wird er ein Büro auch in Stralsund einrichten. Somit wird der Opferschutz räumlich gestärkt“, erklärt Justizministerin Bernhardt zur Amtsübergabe in Schwerin.
Zur Person:
Marc Quintana Schmidt wurde im Jahr 1964 in Freiburg im Breisgau geboren. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt tätig. Vor fast 25 Jahren kam er nach Stralsund, wo er seit dem Jahr 2000 eine eigene Kanzlei einrichtete. 2003 qualifizierte er sich zum Fachanwalt für Sozialrecht, ein Jahr später zum Fachanwalt für Familienrecht, sowie seit 2013 auch für Arbeitsrecht.
Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 5. Juli 2022