„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist vor genau 30 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt worden. Zu DDR-Zeiten gab es sie nicht. Sie ist ein unverzichtbarer Baustein des Rechtsstaates. In diesen 30 Jahren hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit viele Herausforderungen zu bewältigen, ich denke da an die Klagewelle in Asylfragen in den 90er Jahren oder auch die starke Belastung heute durch die Corona-Verfahren. Der Rechtsstaat hat stets funktioniert, dafür gilt allen Beschäftigten der Verwaltungsgerichte der Dank. Ein wichtiger Punkt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist heute allerdings auch die Digitalisierung. Am Oberverwaltungsgericht Greifswald haben die Richterinnen und Richter seit kurzem mobile Arbeitsplatzsysteme, die aus Notebook, Dockingstation, zwei Monitoren, Drucker sowie Peripheriegeräten bestehen. Somit schreitet auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Modernisierung voran. Seit diesem Jahr müssen sowohl Rechtsanwaltskanzleien als auch Behörden ihre Schriftsätze elektronisch einreichen. Wir setzen alles daran, dass ab dem Jahr 2024 an den Verwaltungsgerichten auch die E-Akte eingeführt wird. Somit können die Vorgänge problemlos auch digital bearbeitet werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Antrittsbesuch am Oberverwaltungsgericht Greifswald.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, Eckhard Corsmeyer, sagt: „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald sowie dem Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Greifswald sieht sich im 30. Jahr ihres Bestehens großen Herausforderungen gegenüber. Zu nennen sind insbesondere die in den nächsten Jahren weiterhin und verstärkt notwendige Nachwuchsgewinnung und die anstehende Einführung der elektronischen Akte. Hinzu kommen an beiden Standorten in den kommenden Jahren Umzüge in derzeit im Bau befindliche bzw. noch zu sanierende Dienstgebäude. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir diese Herausforderungen gemeinsam mit dem Justizministerium meistern und auch in Zukunft die für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar notwendige Kontrolle staatlichen Handelns durch unabhängige Gerichte werden gewährleisten können. Wie wichtig die Verwaltungsgerichte für die Akzeptanz staatlichen Handelns sind, hat sich gerade in den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie gezeigt.“
Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 31. März 2022