
In Hamburg werden zweimal im Jahr Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet. Dafür standen im Jahr 2024 insgesamt rund 1,43 Millionen Euro zur Verfügung. Vom Sammelfonds für Bußgelder profitierten mehr als 340 Einrichtungen und Vereine.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Das Engagement in Hamburg ist so vielfältig wie die Stadt selbst. Die zahlreichenVereine und Einrichtungen sorgen sich um das Gemeinwohl und setzen sich für anderen Menschen, Kultur und Bildung, Tiere und die Umwelt ein. Der Sammelfonds für Bußgelder unterstützt dieses wertvolle Engagement mit einer transparenten Verteilung der Gelder.“
Die höchsten Einzelzuweisungen aus dem Sammelfonds erhielten der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e. V. (81.615 Euro), WEISSER RING e. V., Landesbüro Hamburg (51.608 Euro) und das Zweite Hamburger Frauenhaus e. V. (25.100 Euro). Die restlichen Einrichtungen und Vereine erhielten überwiegend Beträge im vierstelligen Bereich.
Ausgeschüttet werden die Beträge in unterschiedlichen Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst.
Hintergrund
Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Der Sammelfonds für Bußgelder macht dieses Verfahren besonders transparent: Gerichte und Staatsanwaltschaften vergeben die Bußgelder nicht direkt an die Einrichtungen, sondern weisen sie den einzelnen Fördergebieten zu. Die Verteilung erfolgt durch unabhängige Gremien. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bleiben Direktzuweisungen weiter möglich.
Weitere Informationen und der Bericht für 2024: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/services/bussgeldfonds-215508
Justizbehörde Hamburg, 25.02.2025