Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt und das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt nehmen wie folgt zur Berichterstattung des Mitteldeutschen Rundfunks zum Ausbau der Justizvollzugseinrichtungen in Sachsen-Anhalt gemeinsam Stellung:
Das Justizministerium hat im Herbst 2021 dem Finanzministerium ein vollzugliches Bedarfskonzept übermittelt, welches seitdem geprüft wird.
Beide Ministerien arbeiten eng und einvernehmlich sowie zielorientiert zusammen. Auf Arbeitsebene erfolgt zur Planung ein ständiger Austausch.
Erst gestern hat sich hierzu eine Arbeitsgruppe getroffen, um offene Fragen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe ist bereits für Anfang Februar vereinbart.
Festzustellen ist, dass hinsichtlich der baulichen Maßnahmen zum erforderlichen Ausbau der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt bislang keine abschließende Einschätzung bzw. Entscheidung getroffen wurde.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Einzelunterbringung der Gefangenen in Sachsen-Anhalt soll vollumfänglich und regelkonform erfolgen.
Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 21. Januar 2022