Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat heute (13. Oktober) den neuen Zentralen Antisemitismus-Beauftragten der bayerischen Justiz vorgestellt. Oberstaatsanwalt Andreas Franck bei der Generalstaatsanwaltschaft München ist Deutschlands erster Spezialstaatsanwalt zur Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten. Eisenreich: „Die Zahl der antisemitischen Straftaten in Europa, in Deutschland und auch in Bayern steigt. Deshalb haben wir unsere Strukturen stetig optimiert: Die bayerische Justiz duldet keine Angriffe auf Jüdinnen und Juden und geht konsequent gegen Antisemitismus vor. Ich freue mich, dass wir mit Andreas Franck einen bestens vernetzten Experten für das Amt des Zentralen Antisemitismus-Beauftragten gewinnen konnten.“
Dr. Ludwig Spaenle, der Beauftragte gegen Antisemitismus der bayerischen Staatsregierung ergänzt: „Staatsminister Eisenreich setzt mit der Entscheidung, einen Antisemitismus-Beauftragten für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Justiz in Bayern einzusetzen, ein klares Zeichen: Der Staat schützt Jüdinnen und Juden vor antisemitischen Straftaten und stärkt zugleich die Sensibilität der in der Justiz tätigen Frauen und Männer, antisemitische Motivlagen, Äußerungen und Handlungen zu erkennen, und diese bei der Reaktion darauf einzubringen. Das ist deutschlandweit einmalig.“
Der neue Zentrale Antisemitismus-Beauftragte für die bayerische Justiz
- wird hauptamtlich und in enger Zusammenarbeit mit den drei bereits bestehenden Antisemitismus-Beauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften Bamberg, München und Nürnberg das besondere Engagement der bayerischen Justiz bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten übergeordnet für ganz Bayern koordinieren.
- ist bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) angesiedelt. Dadurch kann er selbst Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten führen. Er ist bayernweit für Verfahren mit besonderer Bedeutung zuständig.
- wird künftig aufgrund seines landesweiten Überblicks darauf hinwirken, dass typische Ausprägungen antisemitischer Kriminalität noch gezielter verfolgt werden können.
- wird zentraler Ansprechpartner für externe Stellen wie den Zentralrat der Juden oder der Israelischen Kultusgemeinde München und Oberbayern sein.
- wird durch hohe fachliche Spezialisierung und verbesserte Vernetzung die Staatsanwaltschaften und Gerichte unterstützen und das Fortbildungsangebot erweitern.
Eisenreich stellte zudem gemeinsam mit Dr. Annette Seidel-Arpaci, Leiterin der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern), ein neues Online-Meldeverfahren vor. Künftig wird RIAS Bayern Opfern judenfeindlicher Online-Straftaten zusätzlich die Möglichkeit bieten, diese Straftaten zu melden. Die Meldung erfolgt, wenn die Betroffenen das wünschen, über einen für RIAS eingerichteten Online-Zugang direkt an die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RIAS wurden bereits von der Generalstaatsanwaltschaft München im Juni dieses Jahres für das Online-Meldeverfahren geschult.
Dr. Annette Seidel-Arpaci, Leiterin von RIAS Bayern: „RIAS Bayern ist eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Stelle, die antisemitische Vorfälle aufnimmt, dokumentiert und den Betroffenen Unterstützung anbietet, etwa Verweisberatung oder auch Unterstützung bei Anzeigenstellung, sofern es um Straftaten geht und die Betroffenen dies wünschen. Daher stehen wir im steten Austausch mit den Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften. Bei antisemitischen Anfeindungen und Bedrohungen, die online stattfinden, können wir Betroffenen, die dies ausdrücklich wünschen, nun auf kurzem Weg eine Anzeigemöglichkeit bieten.“
Der Minister abschließend: „Wir in Deutschland haben eine besondere Verantwortung für Jüdinnen und Juden. Deshalb darf es bei uns keinen Platz für Judenhass geben. Aus dieser Überzeugung und Verantwortung führt die bayerische Justiz den Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus entschlossen und konsequent.“
Hintergrund:
Die bayerische Justiz geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische Straftaten vor – und hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen.
- 2017 nahm die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München ihre Arbeit auf. Inzwischen wurde die Ermittlerzahl verdoppelt. Nach vier Jahren konnte die ZET eine Erfolgsbilanz ziehen. Sie hat insgesamt bereits mehr als 1000 Verfahren im Bereich Extremismus und Terrorismus eingeleitet.
- 2018 wurden drei Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt.
- Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter vom bayerischen Justizminister zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet. Bei der Bekämpfung von Hasskriminalität kooperiert die bayerische Justiz mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM, „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“), mit kommunalen Spitzenverbänden und nun mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern). Alle Kooperationspartner haben Zugang zu einem Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten. Damit können Prüfbitten oder Anzeigen schnell und unkompliziert an die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München übermittelt werden.
- Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei bereits bestehenden Antisemitismus-Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z.B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes). Eine Tochter-Organisation der OECD hat bereits angefragt, ob der Leitfaden an die europäischen Partnerländer verteilt werden könne. Auch Österreich und einige Bundesländer haben Interesse bekundet.
- Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
- Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Eine judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmal genannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).