Justizminister Prof. Dr. Poseck hat heute die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main besucht und mit Generalstaatsanwalt Torsten Kunze über die personelle Situation und über aktuelle Herausforderungen im Verfahrensbereich gesprochen. Dabei wurden drei Punkte deutlich hervorgehoben: Die Staatsanwaltschaften benötigen personelle Stärkung, der Bundesjustizminister setzt mit der Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ein falsches Signal und eine Reform des Ordnungswidrigkeitenrechts muss den Verfahrensablauf optimieren.
Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte: „Die Generalstaatsanwaltschaft spielt mit ihrem Sitz in Frankfurt am Main – dem Wirtschafts- und Bankenstandort – eine zentrale Rolle in der hessischen Justiz. Verfahren gegen die Urheber von Cyber-Angriffen, die zunehmende Bedrohung durch alle Formen von Extremismus oder die Verfolgung der Nutznießer von Cum-Ex-Steuerhinterziehungen sind dabei nur einige Herausforderungen, die ich an dieser Stelle nennen will. Klar ist, dass die Arbeitsbelastung an den hessischen Staatsanwaltschaften sehr hoch ist – was nicht zuletzt an der Digitalisierung liegt, die neue Deliktfelder hervorbringt und zunehmende komplexere Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Daher ist mein wesentliches Ziel, die Staatsanwaltschaften wirkungsvoll zu verstärken, um eine moderne und verlässliche Justiz zu garantieren.“
Ein wesentliches Thema sind die eingeschränkten Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Internet. Hier bedarf es zusätzlicher Ermittlungsinstrumente. „Mit der Forderung von Bundesjustizminister Marco Buschmann, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten, ist er auf dem falschen Weg und verkennt die praktischen Herausforderungen, vor denen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte täglich stehen. Dabei weist der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich darauf hin, dass bei ‚schwerer Kriminalität‘, wie der Verbreitung von Kinderpornografie, IP-Adressen anlasslos befristet gespeichert werden dürfen, um die Identität der Täter zu ermitteln. Herr Buschmann sollte daher dringend seine Argumente hinsichtlich des Datenschutzes überdenken und handeln, sonst gelangt Deutschland bei der Bekämpfung von Internetkriminalität ins Hintertreffen. Ich unterstütze zudem ausdrücklich die EU-Kommission bei dem Vorhaben, „Hetze und Hasskriminalität“ in den Katalog der EU-Straftatbestände aufzunehmen. Nur wenn auch Hasskriminalität im Internet als EU- Straftat erfasst und damit als ‚schwere Kriminalität‘ eingestuft wird, können künftig nachhaltige Ermittlungserfolge erzielt werden“, sagte Prof. Dr. Poseck.
Darüber hinaus soll das Ordnungswidrigkeitengesetz reformiert werden. „Ziel ist es, den Verfahrensablauf deutlich zu straffen, um so unter Beibehaltung hoher rechtsstaatlicher Standards eine zeitnahe rechtskräftige Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gewährleisten und die Verzögerungsmöglichkeiten für Betroffene aus verfahrensfremden Erwägungen minimieren zu können“, so der Justizminister abschließend.
Die Staatsanwaltschaften in Hessen und bundesweit stehen vor vielfältigen Herausforderungen, sagte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. „Die voranschreitende Digitalisierung hat neue Handlungsräume für Kriminalität entstehen lassen, zugleich aber auch die Möglichkeiten für erfolgreiche Ermittlungsarbeit erweitert. Die internationale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Ermittlungen haben die Arbeit der Staatsanwaltschaften in den letzten Jahren maßgeblich verändert und sind heute wichtige Bausteine einer effektiven Strafverfolgung“. Personelle Verstärkungen sind wichtig, um die Staatsanwaltschaften in Hessen zukunftsfähig aufzustellen, so der Generalstaatsanwalt abschließend.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 24. Juni 2022