Mit Beschluss vom 4. April 2025, der den Beteiligten inzwischen zugestellt ist, hat das Hamburgische Verfassungsgericht das Verfahren in der Verfassungsstreitsache betreffend das Volksbegehren „Hamburg Enteignet“ eingestellt.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hatte zunächst vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht begehrt festzustellen, dass das Volksbegehren „Hamburg Enteignet“ nicht durchzuführen sei. Deren Initiatorinnen und Initiatoren haben jedoch mit Erklärung vom 1. Dezember 2024 ihre Volksinitiative zurückgenommen.

Daraufhin hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Verfassungsstreitsache seinerseits für erledigt erklärt. Dies hat das Gericht den weiteren Verfahrensbeteiligten – der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und den Initiatorinnen und Initiatoren der Volksinitiative – mitgeteilt. Dabei wurden sie darauf hingewiesen, dass das Verfahren auch dann als erledigt gilt, wenn der Erledigungserklärung nicht innerhalb einer bestimmten Fristwidersprochen wird. Ein entsprechender Widerspruch ist nicht eingegangen.

Hamburgisches Verfassungsgericht, 16.04.2025

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