Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat am 20. Dezember 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Merdan K. erhoben.
Der 22 Jahre alte Angeschuldigte, der im September 2021 festgenommen wurde und sich seither in Untersuchungshaft befindet, ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ihm wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Merdan K. war seit April 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig. In dieser Funktion nahm er sowohl im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet als auch in der Republik Österreich und zuletzt in Berlin die Aufgaben eines Jugendfunktionärs der PKK wahr. Er war insbesondere für die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten innerhalb der PKK-Organisationsstruktur und des in diese integrierten Jugendverbands mit der Bezeichnung „Tevgera Ciwanên Şoreşger“ (Bewegung der freien Jugend) zuständig. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeiten bildete die Mobilisierung junger, überwiegend kurdisch-stämmiger Personen zur Teilnahme an Demonstrationen, Kundgebungen, Treffen und (Propaganda-) Veranstaltungen, um diese an die PKK heranzuführen und sie als neue Mitglieder oder Unterstützer dieser Vereinigung und deren Unterorganisationen zu gewinnen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Pressemitteilung vom 14. Januar 2022