Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat am 15. Dezember 2021 gegen einen 41 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit Anklage zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ihm wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Angeschuldigte war ab Juli 2018 zunächst ein Jahr lang als hauptamtlicher Kader der PKK in Freiburg i. Br. tätig und übte dort bestimmenden Einfluss für die Organisation aus. Ab Juli 2019 bis zu seiner Festnahme im Mai 2021 nahm der Angeschuldigte in Heilbronn die typischen Aufgaben eines „PKK-Gebietsleiters“ wahr. In dieser Führungsfunktion wirkte er u.a. bei der Organisation und Durchführung von propagandistischen
Demonstrationen und Veranstaltungen mit, koordinierte die Sammlung von Geld bei Landsleuten zur Weiterleitung an die PKK und organisierte eine zentrale Zusammenkunft von PKK-Funktionären.
Der Angeschuldigte wurde am 11. Mai 2021 in Kirchheim unter Teck von Beamten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Verfahren wurde vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet und im Januar 2019 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben.
Das Oberlandesgericht Stuttgart wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Pressemitteilung vom 24. Januar 2022