Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kriminalpolizeiinspektion Würzburg durchsuchten am 18.07.2024 wegen des Verdachts von Betrugstaten beim Betrieb zweier Corona-Testzentren in Schweinfurt. Der Betreiber wurde nach seiner Festnahme am 18.07.2024 am letzten Freitag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt, dieser erließ gegen den mittlerweile wohnsitzlosen Betreiber Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Betreiber soll gewerbsmäßig gehandelt haben. Betrugsschaden laut Haftbefehl: über 32.000,- € allein in einem Monat.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass der Betreiber der Testzentren deutlich mehr Testungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet hat, als er tatsächlich durchgeführt hatte. Die Teststellen soll er im Zeitraum Mitte Februar 2022 bis Anfang Januar 2023 betrieben haben. 

In dem genannten Zeitraum soll der Beschuldigte Testleistungen und Testkits im Wert von rund 230.000,- € gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben, davon sollen für Testungen bis Oktober 2022 gut 100.000,- € an ihn ausgezahlt worden sein.

Allein für den Monat Oktober 2022 soll der Schaden bei gut 32.000,- € liegen, hinsichtlich der weiteren Monate lässt sich ein möglicher Schaden derzeit noch nicht genau beziffern.

Im Rahmen der Durchsuchung wurden Unterlagen und Speichermedien sichergestellt. Diese werden nun gesichtet und ausgewertet.

Es wurde auch ein Arrestbeschluss vollzogen. Auf Grund der im Rahmen der Durchsuchung festgestellten Vermögenslosigkeit des Beschuldigten konnten allerdings keine Vermögenswerte gesichert werden.

Strafbar gemacht haben soll sich der Beschuldigte wegen Betrugs und versuchten Betrugs in einer noch nicht abschließend bestimmbaren Anzahl von Fällen.

Anlass der Ermittlungen war eine Mitteilung der Regierung von Unterfranken nach einer Abrechnungsprüfung.

Der Einsatz am 18.07.2024 wurde vom zuständigen Fachkommissariat der Kriminalpolizei Würzburg in Absprache mit der zuständigen Oberstaatsanwältin bei der der ZKG durchgeführt.

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG): Die ZKG ist bayernweit zuständig für im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen.

Die Zuständigkeit der ZKG umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.

(c) GenStA Nürnberg, 22.07.2024

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