Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von Corona-Impfstoff Strafbefehle gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Mitarbeiterin eines italienischen Hotels beantragt, die vom Amtsgericht München erlassen wurden. Sie sollen in Zeiten knappen Impfstoffs an der Impfung von in Deutschland nicht impfberechtigten Mitarbeitern des Hotels beteiligt gewesen sein.
Den Angeklagten wird von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) vorgeworfen, in Zeiten knappen Impfstoffs an Impfaktionen für die Mitarbeiter des italienischen Hotels beteiligt gewesen zu sein.
Die Hotelmitarbeiterin soll die drei Impfaktionen organisiert haben, zwei davon Ende Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen, zu denen die Mitarbeiter aus Italien eingeflogen worden sein sollen. Die dritte Impfaktion im Juni 2021 soll direkt für die Hotelanlage in Italien geplant worden sein. Der Apotheker soll den Impfstoff für zwei der drei Impfaktionen zur Verfügung gestellt haben. Die beiden Ärzte sollen an einer beziehungsweise den beiden Impfaktionen am Münchner Flughafen die Impfungen vorgenommen und medizinisch überwacht haben. Einer der beiden Ärzte soll zudem an der Organisation der geplanten dritten Impfaktion in Italien beteiligt gewesen sein.
Ob der nach den Erkenntnissen der ZKG für die dritte Impfaktion in Italien vorgesehene Impfstoff verwendet wurde, konnte nicht ermittelt werden. Allerdings soll dieser bereits einem Boten übergeben und damit ebenfalls unterschlagen worden sein.
Die geimpften Mitarbeiter des italienischen Hotels waren nach Auffassung der ZKG nicht impfberechtigt und hatten daher in Deutschland keinen Anspruch auf eine Impfung gegen das Coronavirus. Die Bundesrepublik Deutschland hatte den Corona-Impfstoff erworben und ihn nur dem nach der Corona-Impfverordnung berechtigten Personenkreis zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff wurde den Apothekern und Ärzten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für die Weiterverteilung erhielten diese eine Entschädigung.
Im Wesentlichen soll der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer verwendet worden sein, beim ersten und zweiten Termin ergänzend auch geringe Mengen an Impfstoff anderer Hersteller. Insgesamt sollen 228 Impfdosen Comirnaty dem in Deutschland berechtigten Personenkreis entzogen worden sein.
Zwei der Angeklagten haben Angaben zum tatsächlichen Ablauf gemacht, die anderen beiden haben sich nicht zur Sache eingelassen.
Strafbar gemacht haben sollen sich die Angeklagten wegen veruntreuender Unterschlagung, teilweise in mehreren Fällen.
Das Amtsgericht München hat gegen die vier Angeklagten antragsgemäß Geldstrafen zwischen 25.000,- € und 60.000,- € verhängt. Alle Angeklagten haben gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. Die Strafbefehle sind daher noch nicht rechtkräftig.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angeklagten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Pressemitteilung vom 10. Januar 2023