Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat wegen des Vorwurfs des Computerbetrugs gegen den beschuldigten Mediziner aus dem Landkreis Bad Kissingen Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Dabei soll der Arzt gewerbsmäßig gehandelt haben. Schaden laut Anklageschrift: über 640.000,- €.
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) geht in ihrer Anklage aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass der Arzt zwischen März 2021 und Dezember 2022 als Impfarzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zu Unrecht immer wieder Honoraransprüche geltend gemacht hat, obwohl er die behaupteten Impfdienste in verschiedenen Impfzentren nicht geleistet hatte. Durch erfundene Einsätze in Impfzentren, die von seinem Wohnort weiter entfernt lagen (z. B. im Landkreis Dillingen), soll er besonders hohe Fahrtkosten vorgetäuscht haben. Zudem soll er durch nur behauptete Impfdienste gerade an Wochenenden und Feiertagen bewusst höhere Pauschalen erzielt haben.
In der Zeit der Corona-Pandemie waren von den Bundesländern unter anderem Impfzentren für die Impfung der Bevölkerung gegen das Coronavirus COVID-19 eingerichtet worden.
Zusätzlich soll der Arzt bei tatsächlich geleisteten Impfdiensten zusätzliche Arbeitsstunden angegeben und damit abgerechnet haben, die er gar nicht erbracht hatte.
Die unzutreffenden Angaben über geleistete Dienste und Fahrzeiten sollen über das Online-Portal „Meine KVB“ gemacht worden sein. Nach einer vollautomatisierten Abrechnung der von dem Arzt eingegebenen Daten sollen die geltend gemachten Beträge abzüglich der Verwaltungspauschale der KVB an den Arzt ausbezahlt worden sein.
Durch dieses Vorgehen soll bei der KVB ein Schaden von insgesamt über 640.000,- € entstanden sein.
Strafbar gemacht haben soll sich der Arzt wegen Computerbetrugs in 18 Fällen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Prüfung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Die gemeldeten Ungereimtheiten führten zu einer Prüfung der KVB, die weitere Auffälligkeiten feststellte und diese der ZKG mitteilte. Im Ermittlungsverfahren, das in enger Zusammenarbeit mit dem Fachkommissariat K3 der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg geführt wurde, äußerte sich der Arzt nicht zu den Vorwürfen.
Teilweise wurde der Schaden bereits wiedergutgemacht. Im Übrigen strebt die ZKG die Einziehung der offenen Schadensbeträge im Rahmen der Hauptverhandlung an und damit letztlich die Wiedergutmachung der Schäden.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden.
(c) Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, 11.03.2024