Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kriminalpolizei in Landshut vollzogen am 12.03.2025 einen Haftbefehl gegen einen 40 Jahre alten Arzt aus Waldkirchen/Niederbayern. Es geht um den Verdacht des Abrechnungsbetruges in einer noch unbekannten Anzahl von Fällen. Der Arzt wurde nach seiner Festnahme dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg vorgeführt. Dieser ordnete seine Inhaftierung an. Es soll ein Schaden von derzeit insgesamt rund 952.000,- € entstanden sein.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte im Rahmen seiner Tätigkeit als sog. „Poolarzt“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in erheblichem Umfang nicht erbrachte und nicht abrechenbare Leistungen in Rechnung gestellt haben soll. Ein „Poolarzt“ übernimmt Bereitschaftsdienste und rechnet sie entsprechend einer mit der KVB geschlossenen Kooperationsvereinbarung mit dieser ab. Der Beschuldigte übernahm seit dem Jahr 2017 Bereitschaftsdienste in mehreren niederbayerischen Städten.

Durch die Abrechnung nicht erbrachter oder nicht abrechenbarer Leistungen in den Quartalen 3/2021 bis 4/2024 soll der KVB ein Schaden in Höhe von mindestens 952.000,- € entstanden sein. Ein möglicher Gesamtschaden lässt sich derzeit noch nicht beziffern.

Anlass der Ermittlungen war eine Anzeige der KVB, die im Rahmen einer Prüfung zahlreiche Auffälligkeiten bei der Abrechnung der Leistungen feststellte und diese der ZKG mitteilte. Am 12.03.2025 wurden durch die ZKG sowie die Kriminalpolizei in Landshut vom Amtsgericht Nürnberg erlassene Durchsuchungsbeschlüsse für sieben Objekte sowie der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr vollzogen. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden zahlreiche Unterlagen sowie Datenträger sichergestellt, welche nun ausgewertet werden müssen. Im Rahmen des Vollzugs eines vom Amtsgericht Nürnberg angeordneten Vermögensarrests wurden zudem Bargeld und Goldbarren im Wert von über 300.000 € sichergestellt sowie ein hochwertiger PKW gepfändet. 

Dem Beschuldigten liegt nach gegenwärtigem Ermittlungsstand Betrug in mehreren noch zu ermittelnden tatmehrheitlichen Fällen zur Last. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

GenStA Nürnberg, 25.03.2025