Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), hat aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts München vom 1. Dezember 2023 den syrischen Staatsangehörigen Moaaz A. am 4. Dezember 2023 durch Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Mittelfranken dem Ermittlungsgericht vorführen und weiter inhaftieren lassen.
Der Beschuldigte befand sich bereits seit Mitte August 2023 in anderer Sache wegen des Tatvorwurfes des Einschleusens von Ausländern in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).
In dem Haftbefehl, dem umfangreiche Ermittlungen des Kriminalfachdezernats 1 der Nürnberger Kriminalpolizei unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München zugrunde liegen, wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte schloss sich jedenfalls seit Oktober 2016 der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglied an und war seitdem bis 2018 für den IS als bewaffneter Kämpfer in verschiedenen Positionen in den Städten Abu Kamal, Hajin, Deir ez-Zor und al Raqqa in Syrien tätig.
Spätestes im Oktober 2022 reiste der Beschuldigte in die Bundesrepublik Deutschland ein und war in Deutschland weiter als Mitglied für den IS tätig. Ihm wird vorgeworfen, Propagandavideos des IS im Internet verbreitet zu haben, die den IS positiv darstellen, zu der Beteiligung des Kampfs der Vereinigung sowie zum „Jihad“ aufrufen und vor einem Widerstand gegen die Vereinigung warnen. Er soll eine extremistisch-islamistische Ideologie vertreten, die den bewaffneten Jihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen ansieht und die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablehnt.
Moaaz A. wurde am 04. Dezember 2023 dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts München vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
(c) Generalstaatsanwaltschaft München, 05.12.2023