Ein rumänischer Bürgermeister, der wegen Korruptionsdelikten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, setzte sich im November 2023 vor der Vollstreckung der Strafe nach Deutschland ab. Die
Generalstaatsanwaltschaft München veranlasste unverzüglich Fahndungsmaßnahmen, die am 28.11.2023 zu seiner Festnahme in Augsburg führten. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat am 13.03.2024 die
Auslieferung nach Rumänien bewilligt.
Nach den Angaben der rumänischen Behörden hat der Bürgermeister der Großstadt Baia Mares im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördergeldern für einen Sportverein mehrfach rechtswidrig Zahlungen für sich eingefordert bzw. erhalten. Er wurde deswegen am 24.11.2023 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Vor der Vollstreckung der Strafe flüchtete der Verfolgte bis nach Deutschland, wo er sich bei Verwandten verborgen hielt. Nach Hinweisen zu einem möglichen Aufenthalt des Verfolgten im südbayerischen Raum wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft München die Überwachung von Telefonanschlüssen und die Observation einzelner Wohnobjekte veranlasst. Hierdurch konnten Beamte der Zielfahndung des Bayerischen Landeskriminalamts den Aufenthaltsort des
Flüchtigen ermitteln und ihn schließlich am 28.11.2023 in Augsburg festnehmen.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München hat das Oberlandesgericht München am 13.03.2024 die Auslieferung des Verfolgten nach Rumänien für zulässig erklärt. Die Generalstaatsanwaltschaft bewilligte noch am 13.03.2024 die Auslieferung und leitete die Rückführung des Verfolgten nach Rumänien in die Wege, die binnen zehn Tagen zu erfolgen hat.
Die Flucht und das Auslieferungsverfahren haben in Rumänien großes öffentliches Interesse hervorgerufen.
Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, hierzu: „Es freut mich, dass wir die rumänische Justiz so schnell und effektiv in ihrem Kampf gegen die Korruption unterstützen konnten. Dieser Fall belegt, dass eine enge Kooperation zwischen den europäischen Justizbehörden für eine erfolgreiche
Strafverfolgung unerlässlich ist.“
(c) Generalstaatsanwaltschaft München, 14.03.2024