Die Generalstaatsanwaltschaft München, der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, hat am 28.03.2023 Anklage gegen den 22-jährigen Tatverdächtigen zum Amtsgericht Bamberg –
Schöffengericht- erhoben.

In der Nacht vom 31.12.2022 auf den 01.01.2023 wurde auf die Synagoge von Ermreuth (Landkreis Forchheim) ein Brandanschlag verübt. Der zunächst unbekannte Tatverdächtige wurde am 05.01.2023 festgenommen. Am 10.01.2023 übernahm die Generalstaatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren, das seitdem hier durch den Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen
Justiz geführt wird.

Nach intensiven Ermittlungen konnte nunmehr am 28.03.2023 Anklage gegen den Tatverdächtigen zum Amtsgericht Bamberg -Schöffengericht- wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben werden (§§ 306a Abs. 1 Nr. 2, 304 Abs. 1 Strafgesetzbuch).
Die Generalstaatsanwaltschaft München legt dem Angeschuldigten zur Last (was vor Gericht noch zu beweisen ist), in der Sylvesternacht versucht zu haben, die Synagoge von Ermreuth mittels eines sog. Bodenfeuerwerks in Brand zu setzen.

Hierzu soll er eine Glasscheibe der Synagoge eingeschlagen und versucht haben, das Bodenfeuerwerk zu entzünden, um dieses sodann in das Innere der Synagoge zu werfen. Mangels erfolgreicher Zündung musste er jedoch von seinem Vorhaben Abstand nehmen. Zum Tatzeitpunkt hielten sich im Inneren der Synagoge keine Personen auf. Am Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 €.

Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wird von einer rechtsextremistischen und judenfeindlichen Tatmotivation ausgegangen. Der zum Tatzeitpunkt nicht unerheblich alkoholisierte Angeschuldigte ist wegen gleichgelagerter Taten bisher nicht in Erscheinung getreten. Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen an der Tat bestehen derzeit nicht.

Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatnachweis u.a. durch eine gesicherte Videoaufzeichnung geführt werden kann. Auf die bestehende Unschuldsvermutung wird vorsorglich hingewiesen. Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft München, Pressemitteilung vom 14. April 2023

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