Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, hat am 23.04.2024 Anklage gegen den 42-jährigen Tatverdächtigen zum Staatsschutzstrafsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.
Dem 42 Jahre alten Angeschuldigten wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §§ 83 Abs. 1, 129 Abs. 2, 129a Abs. 5, Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 52 Strafgesetzbuch zur Last gelegt.
Der in München geborene Angeschuldigte soll seit Mitte Januar 2022 die sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt haben. Diese schloss sich spätestens Anfang Januar 2022 mit dem Ziel zusammen, durch die Herbeiführung bürgerkriegsähnlicher Zustände und die Ersetzung der Bundesregierung durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzuschaffen.
Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung sollen geplant haben, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, öffentlichkeitswirksam zu entführen, eine in Funk und Fernsehen übertragene konstituierende Sitzung der neuen Reichsregierung abzuhalten und anschließend durch Sabotageaktionen einen mehrwöchigen Stromausfall („Blackout“) im Bundesgebiet herbeizuführen. Hierdurch bedingte Todesopfer unter Personenschützern und der Zivilbevölkerung sollen in der Planung als sogenannte Kollateralschäden bewusst gebilligt und in Kauf genommen worden sein.
Der Angeschuldigte, der über den Kurznachrichtenanbieter Telegram mit Angehörigen der „Kaiserreichsgruppe“ in Kontakt kam, soll sich (was vor Gericht noch zu beweisen ist) erboten haben, mehrere Tonnen Kriegswaffen und Munition zu beschaffen und an der bewaffneten Absicherung der konstituierenden Sitzung teilzunehmen.
Gegen die mutmaßlichen Hauptakteure der „Kaiserreichsgruppe“ erhob der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Januar 2023 Anklage zum Oberlandesgericht Koblenz. Dort findet derzeit die mündliche Hauptverhandlung statt. Darüber hinaus gab der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof weitere Ermittlungsverfahren an andere Generalstaatsanwaltschaften der Länder ab.
Das Oberlandesgericht München hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
(c) GenStA München, 06.05.2024