Seit heute Morgen um sechs Uhr laufen im Saarland umfangreiche Durchsuchungen, die sich gegen mutmaßliche Mitglieder der als ausländische terroristische Vereinigung eingestuften “Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) richten.
Im Zuge von Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz (ZeT) – und des Landespolizeipräsidiums Saarbrücken wurden in den frühen Morgenstunden die Wohnungen von vier Beschuldigten aus Lebach, Völklingen, Losheim und Beckingen sowie eine kurdische Einrichtung in Saarbrücken durchsucht.
Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK.
Die Zuständigkeit der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz (ZeT) erstreckt sich bei Terrorismus- und Staatsschutzdelikten der genannten Art auch auf das Saarland.
Die durch das Landespolizeipräsidium Saarbrücken bereits seit längerem zunächst verdeckt geführten Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass die Beschuldigten auf unterschiedlichen Hierarchieebenen Aufgaben innerhalb der PKK wahrnahmen. So sollen sie sich an der Sammlung von Spenden im Rahmen der jährlichen Spendengeldkampagnen der PKK beteiligt, Veranstaltungen mit PKK-Bezug organisiert, Teilnehmer hierfür rekrutiert sowie Weisungen des jeweiligen Gebietsleiters entgegengenommen und ausgeführt haben.
Bei der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) handelt es sich, wie bereits vielfach obergerichtlich festgestellt wurde, um eine terroristische Vereinigung im Ausland. Ziel der unter der Bezeichnung „PKK“ zusammengefassten Strukturen ist der Aufbau eines staatsähnlichen konföderalen Verbundes der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, in Syrien, im Iran und im Irak. Fester Bestandteil der Organisationstrukturen der PKK sind organisierte bewaffnete Einheiten, die ausdrücklich ein Recht zur „aktiven Verteidigung“ und zu Vergeltungsangriffen gegen türkische Sicherheitsbehörden in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Anschläge mit Sprengstoff und Waffen, insbesondere gegen Einrichtungen türkischer Sicherheitsbehörden, bei denen Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt oder getötet werden, verüben. Zu den wesentlichen Aufgaben der PKK-Mitglieder in Deutschland gehören die Beschaffung von Finanzmitteln und öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung im Sinne der PKK sowie – dies zumeist über die Jugendorganisation organisiert – die Rekrutierung von Nachwuchs für den Guerillakampf.
Bei den Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden, das noch ausgewertet werden muss. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Pressemitteilung vom 18. Oktober 2022