Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz (ZeT_rlp), hat gegen einen 55 Jahre alten Angeschuldigten Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Idar-Oberstein erhoben.
Am 31.01.2022 wurden im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel zwei Polizeibeamte durch Kopfschüsse getötet. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Anlehnung an dieses Verbrechen am 03.02.2022 auf einem seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Profile zwei selbstgedrehte Videos online gestellt und darin zur Tötung von Polizeibeamten aufgerufen sowie den Mord an den zwei Polizeibeamten gebilligt zu haben. In dem ersten Video soll er die Gründung eines „Cophunter-Vereins“ angekündigt und zur Jagd und Tötung von Polizeibeamten als „neuen Sport“ aufgerufen haben. Gegen eine Gebühr von 500 EUR würde er Polizeibeamte auf einen Feldweg locken, dann hieße es für die Teilnehmer „Schuss frei!“ und der „Spaß“ könne beginnen. In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video soll er zur Ermutigung von „Anfängern“ den Mord an den zwei Polizeibeamten als Beispiel dafür angeführt haben, dass die Tötung solch junger unerfahrener Polizeibeamter keine Schwierigkeiten bereite. Weiterhin soll er in Aussicht gestellt haben, für einen sogenannten „Fangschuss“ zwischen den Kopf als Preis die Gebühr von 500 EUR zu erstatten und eine „Party“ zu organisieren.
Ferner wird ihm vorgeworfen, in einer am 02.02.2022 an die Polizeiinspektion Idar-Oberstein gesandten E-Mail das Andenken der zwei getöteten Polizeibeamten verunglimpft und die Polizeibeamten der Dienstelle Idar-Oberstein beleidigt zu haben. Schließlich wirft ihm die Anklage eine Urkundenfälschung durch den Gebrauch eines gefälschten Impfausweises vor.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte ein Anhänger von „Verschwörungstheorien“ sowie der Ideologie der sogenannten „Reichsbürger“. Er soll die Taten aus einer tiefgehenden feindlichen Gesinnung gegenüber dem Staat und seinen Bediensteten begangen haben.
Der Angeschuldigte wurde am 09.02.2022 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Er hat sich zur Sache eingelassen. Er behauptet unter anderem, bei seinen Facebook-Profilen handele es sich um „Comedy“ Seiten. Die Äußerungen in den am 03.02.2022 online gestellten Videos seien als Satire zu verstehen. Den Tatvorwurf der Urkundenfälschung bestreitet er.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein wird nunmehr über die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Pressemitteilung vom 2. Mai 2022