Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung von
Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) – hat gegen einen 28-jährigen syrischen
Staatsangehörigen wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens gegen Personen, der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
Anklage bei dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt
am Main erhoben.

Mit der umfangreichen Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, im Dezember
2013 als Kämpfer der „Freien Syrischen Armee“ (FSA) bei Gefechten um die
Stadt Homs an einer Leichenschändung zum Nachteil eines getöteten Soldaten der syrischen
Streitkräfte beteiligt gewesen zu sein. Ab Februar 2014 soll sich der Angeschuldigte
dann dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) als Mitglied angeschlossen haben.
Auf dem Herrschaftsgebiet der terroristischen Vereinigung soll er eine 15-tägige Ausbildung
absolviert haben, wobei er auch im Einsatz mit Waffen geschult wurde. In der Folge
soll der Angeschuldigte für den IS Wachdienste verrichtet, an Kampfhandlungen teilgenommen
und mit Rohstoffen, insbesondere Rohöl, gehandelt haben. Im Rahmen dieser
Aufgabenerfüllung für den IS soll der Angeschuldigte jedenfalls zeitweise die Verfügungsgewalt
über ein vollautomatisches Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow AK-47 und über
ein russisches 23mm-Geschütz, welches auf einem Kampffahrzeug des IS montiert gewesen
sein soll, ausgeübt haben.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 18.08.2021 aufgrund eines
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Untersuchungshaft.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 11. März 2022

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