Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main setzt seit Anfang 2020 das Aktionsprogramm #HES-SENGEGENHETZE der hessischen Landesregierung sowie die Kooperation #KEI-NEMACHTDEMHASS des Hessischen Ministeriums der Justiz im Bereich der Strafverfolgung um. In diesem Zeitraum hat die ZIT mehr als 36.500 Meldungen aus der Zivilgesellschaft entgegengenommen und in 8.100 strafrechtlich relevanten Fällen bundesweit mehr als 4.800 Tatverdächtige identifiziert – darunter 320 Tatverdächtige aus Hessen.
Durch zivilgesellschaftliche Kooperationspartner wie etwa die HateAid gGmbH oder ichbinhier e.V. wird dabei immer wieder darauf hingewiesen, dass die strafrechtliche Sanktionierung digitaler Gewalt und Diffamierung im Netz ein wichtiges Signal im gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen „Hate Speech“ ist. Neben der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen besteht im Bereich „Hate Speech“ gerade bei strafrecht-lich bislang noch nicht in Erscheinung getretenen Beschuldigten der Bedarf, im Rahmen eines sozialen Trainingskurses eine nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderung zu bewirken.
Eine solche Maßnahme steht nun erstmalig zur Verfügung: Im Mai 2023 ist das digitale Interventionsprogramm STOP HATE an den Start gegangen. Hier müssen sich Straftäter und Straftäterinnen aus dem Bereich digitaler Gewalt und demokratiefeindlicher Hasskriminalität im Internet im Rahmen eines psychosozialen Trainings in Einzel- und Gruppensitzungen intensiv mit ihrem Handeln auseinandersetzen, die Fol-gen ihres schädlichen Handelns erkennen und dafür Verantwortung übernehmen. Dabei werden Strategien entwickelt, künftig gewaltfrei zu kommunizieren.
Die ZIT ist in der zweijährigen Projektphase des Programms STOP HATE, das durch den Innovationsfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie das Hessische Ministerium der Justiz gefördert wird, Kooperationspartnerin dieses bislang einzigartigen Projekts. Dabei wird durch die ZIT in geeigneten Fällen die erfolgreiche Teilnahme an dem Programm STOP HATE als Voraussetzung dafür angesehen, ein Ermittlungsverfahren auch ohne die Verhängung einer zusätzlichen Geld- oder Freiheitsstrafe beenden zu können.
Erste Ergebnisse dieses Projekts, das nicht nur repressiv, sondern auch präventiv in die Zukunft wirkt, werden Ende des Jahres 2023 vorgestellt werden können.
Weitere Informationen unter: www.stop-hate.de.
(c) GenStA Frankfurt am Main, 24.08.2023