I. Jahresstatistik: 407.845 neue Ermittlungsverfahren im Jahr 2022
Die Zahl der Neueingänge ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (um rund 3,9 Prozent) und lag im Jahr 2022 bei insgesamt 407.845 Verfahren. Hessens Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte haben im vergangenen Jahr insgesamt 393.246 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren stieg um etwa 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Abgeschlossen wurden die Ermittlungsverfahren unter anderem:
- 20.201 durch Anklage,
- 36.472 durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls,
- 11.710 durch Einstellungen mit Auflagen (§ 153a StPO),
- 49.112 durch Einstellungen ohne Auflagen (§ 153 StPO),
- 108.545 durch Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO),
- 13.308 durch Einstellungen nach Jugendstrafrecht (§ 45 JGG).
II. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Ermittlungsverfahrens: 2,3 Monate
Die Dauer der Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 2,3 Monate. „Dies entspricht dem sehr guten Niveau der letzten Jahre. 558 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 122 Amtsanwältinnen und Amtsanwältinnen übernehmen in Hessen jeden Tag Verantwortung für den Rechtsstaat und verfolgen engagiert und mit Nachdruck Straftaten“, sagte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.
III. Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten
Die Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten ist elementarer Bestandteil einer effektiven Strafverfolgung. Auch im Jahr 2022 haben die hessischen Staatsanwaltschaften mit Unterstützung von Behörden der Polizei und der Zollverwaltung erfolgreich Gewinne aus Straftaten gesichert und den Tätern entzogen. Die endgültigen Einnahmen aus der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zugunsten des Staatshaushalts betrugen im Jahr über 6,1 Millionen Euro. Über 7,2 Millionen Euro haben die hessischen Staatsanwaltschaften aus Sanktionen von Unternehmen im Wege der sogenannten Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) zugunsten des hessischen Fiskus abgeschöpft. „Das Instrument der Verbandsgeldbuße hat sich in der Praxis der hessischen Staatsanwaltschaften bewährt, es wird in Hessen zunehmend in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts eingesetzt. Diese Entwicklung unterstützen wir mit intensivierten Schulungs- und Fortbildungsangeboten“, sagte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.
(c) Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, 10.08.2023