In einem Ermittlungsverfahren der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Polizeipräsidiums Westhessen und des Hessischen Landeskriminalamtes (BAO effectus) haben Einsatzkräfte der Polizeidirektion Hochtaunus am 06.05.2023 zwei Beschuldigten wegen des Verdachts des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des schweren Bandendiebstahls festgenommen.
Bei den festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um zwei niederländische Staatsangehörige im Alter von 25 und 27 Jahren. Sie stehen im Verdacht, am 06.05.2023 in der Innenstadt in Bad Hamburg einen Geldautomaten eines Bankinstituts gesprengt und einen Geldbetrag von über 150.000 Euro aus dem Geldautomaten erbeutet zu haben. Zum Einsatz kam Festsprengstoff. An dem Gebäude entstand durch die Wucht der Explosion ein hoher Sachschaden. An der Tatortarbeit waren neben dem sachleitenden Staatsanwalt und Beamten der zuständigen Mordkommission auch Fachleute der Feuerwehr und Experten für Sprengtechnik und Spurensicherung des Hessischen Landeskriminalamtes beteiligt. Die Schadenshöhe ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Aufgrundder erheblichen Auswirkungen der für die Täter unkontrollierbaren Explosion inmitten von Bad Homburg besteht auch der Anfangsverdacht des versuchten Mordes.
Im Rahmen des polizeilichen Fahndungskonzepts hat eine Polizeistreife die Verfolgung des hochmotorisierten Täterfahrzeugs aufgenommen. An der Zufahrt zur Bundesautobahn 661 durchbrach das Fahrzeug der Tat-verdächtigen eine Polizeisperre, wurde jedoch durch sog. Stoppsticks zum Anhalten gebracht. Der 25-jährige Beschuldigte konnte nach einer kurzen Verfolgung zu Fuß im Nahbereich festgenommen werden und der erbeutete Geldbetrag im Fahrzeug sichergestellt werden. Die Festnahme des 27-jährigen Beschuldigten gelang im Rahmen der anschließenden Fahndungsmaßnahmen. An den Einsatzmaßnahmen waren auch Kräfte der Bereitschaftspolizei und ein Polizeihubschrauber beteiligt. Nach einem weiteren Tatverdächtigen wird weiterhin gefahndet.
Auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fanden noch am 06.05.2023 Durchsuchungsmaßnahmen in den Niederlanden statt. Die von der niederländischen Polizei durchgeführten Maßnahmen erfolgten in Utrecht und in Amsterdam. Zu den Ergebnissen der Durch-suchungsmaßnahmen können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt werden.
Die festgenommenen Beschuldigten wurden am Sonntag der Haftrichterin am Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt, die über die Anordnung von Untersuchungshaft zu entscheiden hat.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 7. Mai 2023