Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 40-jährigen Beschuldigten aus Grimma. Am 23. Juni 2023 wurde gegen den Beschuldigten eine Durchsuchungsmaßnahme durchgeführt. Dabei wurden elektronische Geräte als Beweismittel sichergestellt. Die Auswertung der Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, durch eine Abfolge von Kurzmitteilungen auf seinem Twitter-Account unterschwellige Andeutungen verbreitet zu haben, die zu einem gewaltsamen Einwirken auf einen Staatsanwalt hinwirken sollten. Dies ist als gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten gemäß § 126a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.
Neben dem Tweet:»Hier auch mal ohne Maske – falls er euch in den leeren Gassen #grimma|s mal über den Weg läuft.« verbreitete der Beschuldigte in weiteren Tweets persönliche Informationen über einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig. Diese umfassten unter anderem Angaben zum angeblichen Wohnort und zu seinen familiären Verhältnissen sowie – durch Übernahme aus einem fremden Tweet – ein Bild des Geschädigten.
Den Tweets des Beschuldigten war eine mediale Debatte über die Anwesenheit eines »vermummten« Staatsanwalts am sogenannten »Tag X« bei gewalttätigen Ausschreitungen im Anschluss an eine Versammlung in Leipzig vorausgegangen. Tatsächlich hatte ein Bereitschaftsstaatsanwalt nach Beginn der Ausschreitungen an der Koordinierung der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen vor Ort mitgewirkt. Zum Schutz vor Angriffen durch gewalttätige Teilnehmer aus der linken Szene hatte er dabei sein Gesicht verhüllt.
Es besteht eine erhebliche Gefahr, dass gewaltbereite Twitter-Nutzer aus der linken Szene aufgrund der Tweets des Beschuldigten Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des geschädigten Staatsanwalts und seiner Familie verüben werden.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dauern an.
(c) GenStA Dresden, 26.06.2023