Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen zwei weitere Angeschuldigte im Ermittlungskomplex „Schneesturm“ zum Landgericht Bamberg erhoben. Die beiden Niederländer müssen sich wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.
Nach mehrjährigen und intensiven Ermittlungen des Rauschgiftdezernats beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA), des Zollfahndungsamts München (ZFAM) und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), gelang es Ermittlern und Staatsanwälten, seit Dezember 2021 mehrere Mitglieder einer Tätergruppierung im Bereich des organisierten illegalen Betäubungsmittelhandels zu identifizieren und festzunehmen.
Anstoß der Ermittlungen war der Todesfall eines 44-jährigen Mannes in Rosenheim im April 2021. Bei den Todesfallermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim ergab sich, dass der u. a. an einer Kokain-Intoxikation Verstorbene die Betäubungsmittel auf einer Website im Internet bestellt hatte. Die Ermittlungen hinsichtlich der Website wurden an die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) abgegeben und dort ab Oktober 2021 gemeinsam mit dem BLKA geführt. Insgesamt sollen von der Gruppierung hinter dieser Webseite zwischen Dezember 2021 und August 2022 in mindestens 3.600 Fällen Betäubungsmittel versandt worden sein, darunter allein 1 kg Heroin und knapp 68.000 LSD-Trips.
Am 28. August 2023 konnte ein 32-jähriger Kfz-Mechaniker aus den Niederlanden, der als Kurier fungiert haben soll, gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Polizei in Düsseldorf festgenommen werden. Er führte bei seiner Festnahme ca. 20 kg Rauschgift mit sich, darunter knapp 1 kg Heroin und rund 7 kg MDMA-Pulver. Der Angeschuldigte soll einmal monatlich Betäubungsmittel und Bargeld für weitere Bandenmitglieder nach Deutschland transportiert und für jede Fahrt ca. 5.000 EUR erhalten haben.
In enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden konnte einer der mutmaßlichen Hintermänner der Gruppierung, ein 33 Jahre alter Niederländer, ebenfalls am 28. August 2023 in Amsterdam festgenommen werden. Der IT-Fachmann wurde bereits Anfang September 2023 nach Deutschland ausgeliefert.
Beide Männer befinden sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. In der Anklageschrift wird ihnen jeweils das bandenmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren vor.
Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg entscheiden.
(c) GenStA Bamberg, 14.08.2024