Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 34-jährigen Mann und seine 37-jährige Ehefrau aus dem sächsischen Freiberg erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, von November 2023 bis September 2024 über den Telegram-Kanal „TINA’s ICE LADEN“ in erheblichem Umfang Betäubungsmittel verkauft zu haben.

Die beiden Angeschuldigten waren am 25.09.2024 in Freiberg festgenommen worden. Während sich der 34-jährige seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft befindet, konnte der Haftbefehl gegen die Frau Ende November 2024 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.

Nach den umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken und der Zentralstelle Cybercrime Bayern sollen über den Telegram-Kanal und andere Messenger-Dienste bis zur Festnahme des Paars unterschiedliche Betäubungsmittel angeboten und verkauft worden sein, unter anderem 12,5 kg Metamphetamin, 14,2 kg Amphetamin, ca. 11.000 Ecstasy-Tabletten und 150 LSD-Trips. Die Kunden sollen dabei jeweils mit Kryptowährungen oder durch die Übersendung von Bargeld gezahlt haben. Der Mann soll als Haupttäter für den Betrieb des Shops, die Lagerung und den Versand der Drogen verantwortlich gewesen sein und so mindestens 500.000 EUR eingenommen haben. Seiner Ehefrau wird vorgeworfen, beim Versand der Betäubungsmittel an die Kunden geholfen zu haben.

Bei Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen am 25.09.2024 in Freiberg wurden unter anderem mehr als 4 kg Amphetamin, weitere Betäubungsmittel sowie eine geladene Schreckschusspistole aufgefunden.

Der deutsche Staatsangehörige muss sich nun wegen des Verdachts u. a. des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Das Gesetz sieht hierfür eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Der ebenfalls deutschen Ehefrau wird u. a. Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Die Angeschuldigten haben die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren eingeräumt.

Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg entscheiden.

GenStA Bamberg, 14.04.2025

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