Dem Mann, der sich seit seiner Festnahme am 25. Oktober 2022 in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, bis zum 16. März 2022 unter dem Pseudonym „sudo“ als Administrator von seiner damaligen Wohnung in Niederbayern aus das Darknet-Forum „Deutschland im Deep Web 3“ betrieben zu haben. 

„Deutschland im Deep Web“ war über mehrere Jahre eine Hauptanlaufstelle für den Online-Handel mit Drogen in Deutschland. Die Plattform wurde erstmals im Jahr 2013 im Tor-Netzwerk veröffentlicht. 2016 nutzte der Täter des Amoklaufs in München die damalige Plattform, um sich die Tatwaffe und Munition zu beschaffen. In der Folge wurde die Webseite im Jahr 2017 durch das BKA im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeschaltet. Der damalige Betreiber wurde verhaftet und im Jahr 2018 zu sechs Jahren Haft verurteilt. 

Seit dem Jahr 2018 erschienen unter dem Namen „Deutschland im Deep Web“ zwei neue Fassungen der Plattform, auf denen unter dem selbst gegebenen Motto „Keine Kontrolle, alles erlaubt“ insbesondere Drogen gehandelt wurden. Zuletzt waren ca. 16.000 Nutzer registriert. In einzelnen Bereichen konnten besonders verifizierte Verkäufer ihre illegalen Produkte anbieten. Auch eine gesicherte Kaufabwicklung war möglich. Der nun angeklagte Student soll für die dritte Version der Seite verantwortlich gewesen sein. Ihm wird deswegen vorgeworfen, eine kriminelle Handelsplattform im Internet betrieben zu haben. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Darüber hinaus hat sich in einem anderen bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern geführten umfangreichen Ermittlungskomplex wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln der Verdacht ergeben, dass sich der Angeschuldigte im September 2021 mit zwei zwischenzeitlich bereits vom Landgericht Bamberg rechtskräftig Verurteilten zusammengeschlossen hat, um unter anderem Speed und MDMA über das Internet zu verkaufen. Der Angeschuldigte soll dabei in einem bekannten Darknet-Forum den beiden Männern angeboten haben, für diese einen Verkaufs-Plattform für Betäubungsmittel im Darknet zu programmieren. Als Gegenleistung für den Angeschuldigten wurden mutmaßlich eine Kommission von 4 % auf den Umsatz sowie Einmalzahlungen vereinbart. 

Zur Überbrückung der Zeit bis zur Fertigstellung dieses Shops im Darknet soll der Angeschuldigte auf einem von ihm angemieteten Server im offen zugänglichen Bereich des Internets eine Online-Verkaufsplattform für Betäubungsmittel eingerichtet und administriert haben. Während der Darknet-Shop aufgrund der Festnahme eines der beiden Mittäter nie online gestellt wurde, sollen über die Adresse im Clearnet erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln gehandelt worden sein, unter anderem ca. 3,4 kg Ketamin, 1,6 kg MDMA, über 17.000 Ecstasy-Tabletten und fast 7.000 LSD-Trips. 

Wegen dieses Tatkomplexes muss sich der Angeschuldigte jetzt unter anderem wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Die Mindestfreiheitsstrafe hierfür beträgt fünf Jahre.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage muss nun eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg entscheiden. Das Landgericht Bamberg ist seit dem 01.10.2022 für bestimmte Fälle von Cybercrime aus ganz Bayern zuständig.

§ 127 StGB, der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe stellt, ist erst zum 01.10.2021 in Kraft getreten. Die Neuregelung war auch auf Betreiben Bayerns vom Bundesgesetzgeber beschlossen worden, um unter anderem Strafbarkeitslücken zu schließen. 

(c) GenStA Bamberg, 02.08.2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner