Bundesweite Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt führten zur Festnahme eines mutmaßlichen Computerbetrügers, der durch das „Hacking“ von Online-Konten einen Vermögensschaden von knapp 1,4 Millionen Euro verursacht haben soll. Gegen den 23-jährigen Tatverdächtigen aus Essen wurde Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben. Gegen weitere Personen, die ihn bei seinen Taten unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen an.
Ausgangspunkt der bundesweiten Ermittlungen war ein unberechtigter Zugriff auf ein Kundenkonto bei einer Bank aus dem mittelfränkischen Raum, der im Juni des letzten Jahres stattfand. Nach Erlangung der Zugriffsdaten für das Online-Banking des Geschädigten veranlasste der Täter das Kreditinstitut anschließend unter anderem durch gefälschte Dokumente dazu, ihm durch Umstellung auf das sogenannte Push-TAN-Verfahren die komplette Verfügungsgewalt über das Konto zu ermöglichen. Durch insgesamt 14 Überweisungen wurden in der Folge mehr als 52.000 Euro vom Konto des im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt wohnhaften Geschädigten abgebucht.
Daraufhin erfolgten zeitaufwändige Auswertungen der vom zunächst unbekannten Täter hinterlassenen digitale Spuren und sich daraus ergebende intensive Anschlussermittlungen, die schließlich zur Identifizierung des Angeschuldigten führten. Im Oktober 2020 konnte der Mann in Essen lokalisiert und mit Unterstützung nordrhein-westfälischer Polizeikräfte festgenommen werden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden weitere Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone, SIM-Karten und mobile Datenträger, sowie Bargeld sichergestellt. Auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern erging gegen den dringend tatverdächtigen Mann im Anschluss zudem Haftbefehl.
Ein erheblicher Teil des betrügerisch erlangten Geldes wurde nach dem Ergebnis der Ermittlungen zur Verschleierung der Herkunft in Kryptowährungen umgewandelt. Der weitere Verbleib ist Teil der noch andauernden Ermittlungen, die sich im Übrigen auch gegen zwei weitere Beschuldigte richten, welche zumindest für einen Teil der Straftaten des 23-jährigen mutmaßlichen Haupttäters mitverantwortlich sein sollen.
Letztlich konnte dem 23-Jährigen durch akribische Auswertung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel eine Vielzahl gleichgelagerter Straftaten zur Last gelegt werden. Regelmäßig wurde dabei das sogenannte Push-TAN-Verfahren vom Täter entweder für die betroffenen Kunden eingerichtet oder derart abgeändert, dass die zur Legitimierung von Überweisungen notwendigen TANs an vom Täter kontrollierte Smartphones verschickt wurden.
In der Anfang August 2021 zum Landgericht Ingolstadt erhobenen Anklage legt die Zentralstelle Cybercrime Bayern dem Angeschuldigten im Zeitraum von Juli 2019 bis Oktober 2020 insgesamt über 170 derartige Taten im Bundesgebiet zur Last, bei denen ein Gesamtschaden von knapp 1,4 Millionen Euro entstanden sein soll. Ihm wird unter anderem die gewerbsmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten in 169 Fällen vorgeworfen.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt entscheiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Pressemitteilung vom 10. November 2021