Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat am 13.06.2023 vor dem Staatsschutz- senat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen einen 43 Jahre alten türki- schen Staatsangehörigen erhoben. Ihm wird die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C vorgeworfen.
Gemäß der Anklage soll der Angeschuldigte im Zeitraum von Januar 2014 bis Februar 2023 – zuletzt in führender Funktion – Mitglied des Gebietskomitees Mannheim der DHKP-C gewesen sein. Ihm wird insbesondere vorgeworfen, zahlreiche Propagandaveranstaltungen mit Vereinigungsbezug organisiert und auch daran teilgenommen zu haben. Zudem soll er sog. „Inhaftiertengelder“ für die DHKP-C überwiesen und an politischen Schulungsveranstaltungen der Organisation teilgenommen sowie selbst Schulungen durchgeführt haben. Schließlich soll er an der Verteilung der DHKP-C- Zeitschriften „Yürüyüs“ und „Halk Okulu“ sowie der Rekrutierung von Nachwuchs für die Vereinigung beteiligt gewesen sein.
Der Angeschuldigte wurde am 09.02.2023 durch Beamte der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Verfahren wurde vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet und im Juli 2022 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben.
(c) GenStA Stuttgart, 24.07.2023