Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Ende Juli vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen einen 35-jährigen syrischen Staatsangehörigen erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, sich von Mitte 2012 bis Ende 2016 in Syrien als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und einer ebenfalls radikal-islamistisch ausgerichteten mutmaßlichen Terrororganisation namens „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte schloss sich im Juli 2012 in Syrien der „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ an und war bis Mitte 2014 in der Region um Deir Ezzor als Kämpfer und Scharfschütze an mindestens vier Gefechten um den Militärflughafen von Deir Ezzor beteiligt. Außerdem fungierte er als „rechte Hand“ des Anführers des Katibat. Nachdem der IS in der zweiten Junihälfte 2014 die Macht in der Region erlangt hatte, schloss sich der Angeschuldigte dem IS an und betätigte sich bis Mitte 2015 als „rechte Hand“ des örtlichen IS-Verantwortlichen. Hiernach stand er dem IS in Aleppo weitere eineinhalb Jahre als Kämpfer zur Verfügung und war in einem Kriegsbeutezentrum des IS tätig.
Der Angeschuldigte wurde am 2. April 2024 in Isny im Allgäu durch Beamte des Polizeipräsidiums Ravensburg vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Vereinigung „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ kämpfte von Mitte 2012 bis Mitte 2014 in der syrischen Provinz Deir Ezzor gemeinsam mit anderen Gruppierungen gegen reguäre syrische Truppen.
(c) Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, 29.08.2024