„Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind im Jahre 2023 um 5,7 % angestiegen, nachdem sie bereits im Vorjahr um 3,1 % angewachsen waren. Landesweit sind 254.245 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen (2022: 240.513).
Der Verfahrensanstieg betrifft zum einen die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 2,8 % zugenommen (2022: 100.840; 2023: 103.691).
Zum anderen ist bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ein noch stärkerer Anstieg um 7,8 % zu verzeichnen gewesen(2022: 139.673; 2023: 150.554).
Der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige lag über demjenigen gegen unbekannte Täter. Die sog. Aufklärungsquote betrug 2023 59,2 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % angestiegen.
Während nur in wenigen Kriminalitätsbereichen rückläufige Verfahrenszahlen zu beobachten waren (Sexualstraftaten, Betäubungsmitteldelikte, Wohnungseinbruchdiebstähle), wiesen andere Bearbeitungsbereiche – teilweise hohe – Steigerungsraten auf: Wirtschaftsstraftaten +39,3 %, Anzeigen gegen ausländische Staatsangehörige: +26,3 %, Diebstahlstaten: +18,9 %, Taten von Kindern: +16,1 %, von Jugendlichen und Heranwachsenden: +4,9 %, Pornographie: +5,2 %, Umweltstraftaten: +4,4 %, rechtsextremistische Straftaten: +2,8 %.
Die vier Staatsanwaltschaften des Landes in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie die beiden Zweigstellen in Halberstadt und Naumburg haben effektive Strafverfolgung betrieben; sie haben im vergangenen Jahr gegen knapp 25.000 Personen jeweils Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt (genau: 24.195; +2,9 %) und waren außerdem mit nahezu 10.000 Bußgeldverfahren befasst (genau: 9.299; +0,5 %). In mehr als 200 Fällen haben die Staatsanwaltschaften sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt; dies stellt einen Anstieg von ca. 10 % im Vergleich zum Jahr 2022 dar (genau: 204; + 9,7 %).
Angesichts der beträchtlich gestiegenen Eingangszahlen (s. o.) und des demgegenüber lediglich geringfügig angewachsenen Personalbestandes an Amts- und Staatsanwälten im vergangenen Jahr (von 232 auf 235; +1,3 %), ist lobend hervorzuheben, dass alle Staatsanwaltschaften überobligatorische Arbeit geleistet haben.
Für ihre sorgfältige, motivierte und zügige Erledigung der Verfahren danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, deren Zweigstellen und der Generalstaatsanwaltschaft sehr herzlich.“
(c) GenStA Naumburg, 22.03.2024