Die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat mithilfe des LKA Schleswig-Holstein zwei Durchsuchungsbeschlüsse und einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Raum Bad Bramstedt vollstreckt.
Dem 66-jährigen deutschen Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Gruppierung, die der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, unterstützt zu haben. Die Gruppierung soll sich spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Zu diesem Zweck sollen ihre Mitglieder unter anderem den Plan verfolgt haben, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einen mehrere Wochen andauernden, bundesweiten Stromausfall herbeizuführen, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner soll die Vereinigung geplant haben, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei soll auch die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf genommen worden sein.
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Beschuldigte über die vorstehenden Absichten informiert gewesen, hat seine Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Umsturz erklärt und an einem Gruppen-treffen teilgenommen. Es besteht außerdem der Verdacht, dass er im Oktober 2023 einen scharfen Revolver mit zugehöriger Munition besessen hat.
Gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung werden gesonderte Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und den Generalstaatsanwaltschaften der Länder geführt. Die vorliegende Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen mit Schleswig-Holstein.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.