Nach einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 15. Februar 2023 besteht weiterhin kein Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz wegen falscher uneidlicher Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) „Cum-Ex Steuergeldaffäre“. Damit wurde ein gleichlautender Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 21. Dezember 2022 bestätigt. Ein Hamburger Rechtsanwalt hatte argumentiert, aus den der Öffentlichkeit inzwischen zugänglichen Protokollen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. März 2020 und 1. Juli 2020 ginge hervor, dass sich der Betroffene in jenen Sitzungen noch an Inhalte eines Gespräches mit Herrn Olearius vom 10. November 2017 erinnert habe, während dies in seiner späteren Zeugenvernehmung vor dem PUA in Hamburg nicht mehr der Fall gewesen sei.
Die Generalstaatsanwaltschaft gelangt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich auch aus den betreffenden Protokollen kein konkretes Erinnerungsvermögen des Betroffenen Scholz herleiten lasse. Dessen in indirekter Rede wiedergegebene Äußerungen seien objektiv mehrdeutig. Sie würden sich zum überwiegenden Teil auch nur auf Erkenntnisse aus Medienberichten und veröffentlichten Tagebuchaufzeichnungen von Herrn Olearius beziehen. Unabhängig davon sei weder auszuschließen, dass sich etwaige Erinnerungslücken des Betroffenen Scholz erst später verfestigt hätten, noch dass nicht die Angaben vor dem PUA in Hamburg, sondern diejenigen vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unzutreffend gewesen sein könnten, was wiederum von vornherein straflos wäre. Wegen fehlenden Anfangsverdachts kämen daher in beiden Varianten auch keine ergänzenden Zeugenvernehmungen von (ehemaligen) Bundestagsabgeordneten oder sonstigen Personen durch die Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bereits am 14. März 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg auf Strafanzeige des Rechtsanwalts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen Scholz abgesehen. Auch diese Entscheidung wurde am 10. August 2022 von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Pressemitteilung vom 6. März 2023