Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – hat Anklage gegen einen 29-jährigen tadschikischen Staatsangehörigen zum Hanseatischen Oberlandesgericht erhoben.
Dem Angeschuldigten N. wird vorgeworfen, finanzielle Hilfen für in Syrien und im Irak inhaftierte Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates („IS“) vermittelt zu haben. Sein Ziel soll dabei insbesondere die Unterstützung von Witwen und Waisen getöteter IS-Mitglieder sowie von weiblichen Gefangenen („Schwestern“) gewesen sein. Anfang 2020 soll der Angeschuldigte hierfür Kontakte sowohl zu den Gefangenen als auch zu Geldgebern unterhalten haben.
Um den gesondert verfolgten K. zu einer Spende an die Organisation „Einladung ins Paradies“ zu bewegen, soll ihm der Angeschuldigte wiederholt Videos und Bilder übersandt haben, die aus dem syrischen Lager al-Hawl stammten. Die Videos sollen dort inhaftierte Frauen gezeigt haben. Eine dementsprechende Spende des K. in Höhe von 180.- € war laut Anklage dazu bestimmt, den Fortbestand des „IS“ zu sichern. Sie wurde im Lager al-Hawl zur Unterstützung von Angehörigen gefallener „IS“-Krieger verwendet.
Der in Mecklenburg-Vorpommern wohnhafte Angeschuldigte befindet sich nicht in Haft.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Pressmitteilung vom 28. Februar 2023