Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – hat gegen zwei Personen Anklage zum Landgericht Hamburg erhoben. Dem 31-Jährigen Beschuldigten J. wird vor-geworfen, in der Zeit vom 27. März bis zum 4. August 2022 in 44 Fällen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine durch Veröffentlichung von Beiträgen und Nutzung des „Z-Symbols“ in den sozialen Medien gebilligt und in seiner Wohnung zwei verbotene Einhandmesser auf-bewahrt zu haben. Dem weiteren Beschuldigten S. (34) wird angelastet, in drei Fällen Beihilfe zu den Äußerungsdelikten des J. geleistet zu haben.


J. ist Anhänger eines prorussischen nationalbolschewistischen Gedankenguts. Zur Verbreitung seiner politischen Vorstellungen soll er am 15. Februar 2022 den Telegram-Kanal „Das andere Deutschland“ eingerichtet haben, dessen Bezeichnung und Logo sich an die ultranationalistische russische Partei „Das andere Russland“ anlehnten. Dahinter verbirgt sich die Nachfolgeorganisation der in Russland verbotenen „Nationalbolschewistischen Partei“.


Der Beschuldigte S. soll unter anderem am 31. März 2022 im Auftrag von J. das Logo des Telegram-Kanals mit einem „Z“-Symbol versehen und dem J. Artikel mit „Z-Symbolen“ zur Verfügung gestellt haben. Der Anklage zufolge hat J. sodann auf seinem Kanal, seinem vk.com-Profil und einem Facebook-Kanal mit nationalbolschewistischen Inhalten eine Vielzahl von Bei-trägen mit „Z“-Symbolen veröffentlicht.
Aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg wurde der Beschuldigte J. am 4. August 2022 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.


Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Pressemitteilung vom 16. November 2022

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