In dem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Terrorismusverfolgung NordrheinWestfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts der Verabredung und Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags hat das Landgericht Dortmund die hiesige Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 32-jährigen Beschuldigten M. J. als unbegründet zurückgewiesen, da es einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten anhand der aktuellen Beweislage nicht als gegeben ansieht.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 14. Februar 2023