Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 19. Februar 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen M. G. aus dem Kreis Mettmann erhoben.
Er ist hinreichend verdächtig, sich in der Zeit von Januar bis April 2022 als Mitglied in einer terroristischen Vereinigung im Inland („Kaiserreichsgruppe“) betätigt zu haben und tateinheitlich ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben (§§ 83 Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB).
Es besteht der Verdacht, dass sich die sogenannte „Kaiserreichsgruppe“ spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengeschlossen hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen.
Der Angeschuldigte soll zunächst via „Telegram“ mit zwei mutmaßlichen Hauptakteuren der „Kaiserreichsgruppe“, die sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten müssen, in Kontakt gekommen sein und in Kenntnis der Planungen im Rahmen von mehreren persönlichen Treffen seine Bereitschaft zur Mitwirkung am Umsturz erklärt haben. Ihm wird zur Last gelegt, sich an Diskussion und Konkretisierung der Tatpläne beteiligt zu haben. Weiterhin soll er Gespräche mit gleichgesinnten Personengruppen zur Anwerbung weiterer Mitglieder und Unterstützer für die Umsetzung der Umsturzpläne geführt haben.
Dem Angeschuldigten sollte nach den Plänen eine regionale Führungsrolle – entweder bei der Umsetzung der geplanten Anschläge auf die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland oder bei der Durchführung und Sicherung der „konstituierenden Sitzung der neuen Regierung“ – zukommen.
Ihm wird ferner vorgeworfen, ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz 52 Sprengsätze (sogenannte „Polenböller“) an seiner Wohnanschrift aufbewahrt zu haben.
Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
(c) GenStA Düsseldorf, 19.04.2024